Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Sulze"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. eine der letzten größeren zusammenhängenden Flächen mit historisch entstandenem typischen Landschaftsbild im nordwestlichen Vorfeld der Stadt Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Blosenburg"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen im Bereich des frühgeschichtlichen Bodendenkmales Blosenburg als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den Bereich und das Umfeld des kulturhistorischen Bodendenkmales in seiner vorhandenen Form zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Wohngebietspark Roter Berg"

11.07.1997 00:00

In den Gemarkungen Erfurt, Flur 63 und Gispersleben - Viti, Flur 2 werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere durch die Erweiterung der Gehölzbestände und das Kleingewässer als Reproduktions- und Lebensraum für Amphibien und Wasserinsekten zu sichern.

Verordnung über das Naturdenkmal "Cyriaksburg"

13.06.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Mauerabschnitte der Cyriaksburg als Naturdenkmal geschützt. Diese Bereiche sind zugleich Bestandteil des geschützten Kulturdenkmals Cyriaksburg. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmal ist es u. a. die Mauerabschnitte als Sekundärbiotope für felsbewohnende Pflanzen- und Tierarten zu sichern und zu bewahren.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg"

16.05.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die letzten größeren und relativ naturnahen Gehölzbestände außerhalb der Uferbereiche der Flussläufe im Zentrum der Stadt Erfurt zu erhalten, zu erweitern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Gehölze an der Wartburgstraße"

02.05.1997 00:00

In der Gemarkung Hochheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Restbestände naturnaher Trockengebüsche der südexponierten Hänge des Geratales zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Lebensgrundlagen gefährdeter, im Gebiet lebender Arten unter den Reptilien und Insekten zu erhalten.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Quellgebiet der Nesse"

18.04.1997 00:00

In der Gemarkung Bindersleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die vorhandenen Reste eines Quellriedes mit angrenzenden, derzeit forstwirtschaftlich überformten Erlenbruchwäldern als naturnahen Bestandteil der Kulturlandschaft südwestlich Erfurts zu erhalten und zu entwickeln.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Roter Berg"

17.04.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Viti werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den überwiegend vorhandenen Magerrasen, der sich durch eine hohe Artenvielfalt an Flechten, Moosen und Gefäßpflanzen sowie Insekten, Spinnen und Mollusken auszeichnet, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.