Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Am kleinen roten Berge" in der Gemarkung Schwerborn

27.10.2006 00:00

In der Gemarkung Schwerborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es u. a., den Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald als stark bedrohten Waldtyp zu erhalten und ein Biotop mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz besonders für Bodenbrüter und Greifvögel zu schützen.

Verordnung über die geschützten Landschaftsbestandteile „Das Werrchen“, „Im großen Kuhrieth“, „Am Rettbachgraben“ in der Gemarkung Frienstedt

29.05.2006 00:00

In der Gemarkung Frienstedt werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen Das Werrchen, Im großen Kuhrieth und Am Rettbachgraben. Ziel ist es u. a. in der ausgeräumten Agrarlandschaft noch vorhandene Flurgehölze in ihrem Bestand zu sichern sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und hierbei insbesondere die Lebensstätten von Vogel- und Amphibienarten zu erhalten.

Verordnung über die Naturdenkmale Bäume in der Stadt Erfurt

20.08.2003 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume bzw. Baumgruppen und deren Umfeld als Naturdenkmal unter Schutz gestellt. Ziel ist es diese Bäume aufgrund ihres Alters, ihrer kulturhistorischen Bedeutung, ihrer Erscheinung oder ihrer Ästhetik zu erhalten und schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hühnerbiel"

09.05.2003 00:00

In den Gemarkungen Kühnhausen und Tiefthal werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Flächen erhalten die Bezeichnung "Hühnerbiel". Ziel ist es u. a. den artenreichen Ackerrandstreifen zu erhalten und durch das Betreiben einer extensiv ausgeübten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen den Randzonen des Gipskeuperhügels zu entwickeln.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Bäume und Baumgruppen, sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, markante landschaftsprägende bzw. stadtbildprägende Bäume und Baumgruppen zu schützen, auf Grund ihres Alters oder ihrer Ästhetik wertvolle Bäume, insbesondere Vertreter seltener Arten, im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu erhalten, Bäume als Lebensraum für seltene und gefährdete Tierarten zu erhalten und Bäume mit kulturhistorischer Bedeutung zu bewahren.

Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil "Pfaffenlehne"

29.10.1999 00:00

In der Gemarkung Bindersleben und Schmira sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. einen entsprechend vielfältiger historischer Nutzungsarten entstandenen Agrarraum mit einer hohen Biotopvielfalt am westlichen Stadtrand von Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In den Gemarkungen Egstedt, Rohda, Ermstedt und Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile haben die Bezeichnungen: Lohfinkensee, Feuchtwiesen und Kleingewässer am Strohbergtümpel, Ermstedter Holz, Dorfstattwiese und Feuchtwiese Schwansee. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen.


11 - 20 von 42