Feld- und Waldwegebenutzungssatzung
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Feld- und Waldwegebenutzungssatzung regelt die Benutzung der nichtöffentlichen Feld- und Waldwege, die sich im Eigentum der Landeshauptstadt Erfurt befinden.
Die Landeshauptstadt Erfurt hat einen Preis gestiftet, der die Bezeichnung "Erfurter Stadtschreiber-Literaturpreis" trägt. Der Preis wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Diese Richtlinie regelt die Rahmenbedingungen.
Für die Nutzung der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt (Museen) werden Eintrittsgelder bzw. für kulturelle Veranstaltungen Preise nach dieser Tarifordnung erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch des Theaters Erfurt. Die Eintrittspreise hierfür bemessen sich nach einer gesonderten Preisregelung, die vom Stadtrat beschlossen wird.
Die Landeshauptstadt Erfurt ist ein Ausflugsort mit besonders starkem Fremdenverkehr. Diese Verordnung regelt die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen für den Verkauf von Reisebedarf, Devotionalien sowie Waren, die für die Stadt Erfurt kennzeichnend sind (Souvenirs).
Die Stadt Erfurt vergibt einen Titel, der die Bezeichnung „Erfurter Stadtgoldschmied“ trägt. Er wird in Form des symbolischen Titels durch Urkunde und eines Geldbetrages (Stipendium) vergeben. Die Ausschreibung „Erfurter Stadtgoldschmied“ richtet sich an Künstlerinnen und Künstler, die sich intensiv mit dem Medium Schmuck beschäftigen. Die Einrichtung des symbolischen Amtes „Erfurter Stadtgoldschmied“ ist Ausdruck des Kulturwillens und der Absicht der Stadt Erfurt, eine Spezifik der bildenden Kunst zu fördern und den Bürgern nahe zu bringen.
Die Landeshauptstadt Erfurt unterhält ein Stadtarchiv als öffentliche Einrichtung. Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung Erfurt und ihren Einrichtungen sowie in den städtischen Eigenbetrieben anfallenden Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung nicht mehr ständig benötigt werden, zu sichten und solche von historischem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen.
Die Richtlinie regelt die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes.
Das Denkmalensemble Krämerbrücke gilt es gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz zu fördern, zu pflegen und zu erhalten. Zweck ist es, die in die Stiftung eingebrachten Grundstücke und die Brückenhäuser baulich zu sichern, zu pflegen und zu unterhalten.