Ergänzungssatzung Vieselbach, Brückenstraße (ERG 003)
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet des Ortsteils Vieselbach in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Die Satzung der Stadt Erfurt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes SA ALT 489 "Bahnhofsquartier Erfurt", bestimmt die Festlegung als Sanierungsgebiet, um städtebaulich Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Missstände durchführen zu können.
Durch diese Satzung werden einzelne Außenbereichsflächen im Gebiet Gispersleben-Viti in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbezogen.
Im Gebiet "Brühl (BRV 468) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
Die Satzung regelt die Gestaltung von Vorgärten in überwiegend gründerzeitlich geprägten Gebieten und Wohnbaugebieten der 1920er und 1930er Jahre in der Landeshauptstadt Erfurt.
Die Grundstücksteilung in verschiedenen Baugebieten der Landeshauptstadt Erfurt bedarf der Genehmigung. Die einzelnen Bebauungsplangebiete sind in der Teilungssatzung benannt.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt ein städtisches Gebäudebestandsverzeichnis (Städtische Gebäudedatei). Zweck dieses Verzeichnisses ist es, ein aktuelles aussagekräftiges Bild über die Zahl, die Struktur und die räumliche Verteilung der Gebäude, der Wohnungen und der Bautätigkeit (Baugenehmigungen, Baufertigstellungen, Abgänge) in der Landeshauptstadt Erfurt zu gewinnen.
Die Klarstellungssatzung der Landeshauptstadt Erfurt grenzt das Gebiet ab, welches als im Zusammenhang bebauter Ortsteil für das Gebiet Bindersleben gilt. Nähere Informationen sind unter den Rubriken: Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen - Stadtplanung - Klarstellungssatzungen einsehbar (siehe Link unten).
Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Schmira als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weitere Informationen sind der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).
Die Satzung legt fest, welches Gebiet im Bereich von Dittelstedt als im Zusammenhang bebauter Ortsteil gilt. Weiter Informationen ist in der Rubrik Leben und Wohnen - Stadtentwicklung, Planen und Bauen – Stadtplanung - Klarstellungssatzungen zu entnehmen (siehe Link unten).