Satzung: 14.10.1996 00:00
Kategorie: Bau, Stadtplanung, Stadtrecht
Im Gebiet "Innere Oststadt" (KRV 420) liegen städtebauliche Missstände vor. Dieses Gebiet soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen wesentlich verbessert und umgestaltet werden. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.
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Satzung: 22.08.1996 00:00
Kategorie: Bau, Kultur, Grundlagen
Das Denkmalensemble Krämerbrücke gilt es gemäß Thüringer Denkmalschutzgesetz zu fördern, zu pflegen und zu erhalten. Zweck ist es, die in die Stiftung eingebrachten Grundstücke und die Brückenhäuser baulich zu sichern, zu pflegen und zu unterhalten.
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Satzung: 22.08.1996 00:00
Kategorie: Bürger, Statistik, Grundlagen, Verwaltung, Wahlen
Die Stadt Erfurt führt Befragungen von Bürgern, die Leistungen der Stadtverwaltung in Anspruch nehmen, durch. Grundlage hierfür bildet diese Satzung.
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Satzung: 20.08.1996 00:00
Kategorie: Statistik, Stadtplanung, Grundlagen, Wahlen
Die Regelung bildet die Grundlage für die Erhebung statistischer Daten zur Stadtforschung und Stadtentwicklung in der Landeshauptstadt Erfurt.
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Verordnung: 22.06.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt werden Flächen in der Gemarkung Bischleben als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Gebiete erhalten die Bezeichnung "Kalkhügel und Fasanenjagdgebiet" bzw. "Flattighölzchen und Augustaburg". Ziel ist es 1. im Gebiet vorhandene hohe Artenvielfalt bei Höheren Pflanzen, Käfern, Tagfaltern, Heuschrecken, Libellen, Mollusken, Amphibien und Vögeln zu erhalten und zu schützen, 2. den Erhalt einer Reihe von bestandsbedrohten Arten unter den Käfern, Libellen,Mollusken und Amphibien mit Vorkommen von zum Teil regionaler Bedeutung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu sichern, 3. die Entwicklung extensiver Magerrasen-Gesellschaften und regional bedeutender Pflanzengesellschaften der Feuchtbiotope zu fördern, 4. den Erhalt und die Entwicklung von Ackerwildkraut-Gesellschaften zu fördern, 5. die historische Landnutzung und den für Erfurt typischen kleinräumigen Abbau von Baustoffen zu dokumentieren und 6. das Betreiben einer nicht intensiv ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen auf den zu den Schutzgebieten zählenden Pufferflächen zu sichern.
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Satzung: 07.05.1996 00:00
Kategorie: Bürger, Politik, Soziales, Stadtentwicklung, Stadtplanung, Stadtrecht, Wahlen
Die Satzung regelt die Durchführung von Wohnungs- und Haushaltserhebungen in der Landeshauptstadt Erfurt auf der Basis von Stichproben.
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Verordnung: 22.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
Im Erfurter Steigerwald werden Teiche und deren Uferbereiche bzw. deren Randzonen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es die Feuchtgebiete und Standgewässer des Steigerwaldes mit ihrer hohen ökologischen Bedeutung in ihrer heutigen Form zu erhalten und zu entwickeln.
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Verordnung: 22.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Reste typischer Landschaftselemente an nordexponierten Hängen am Rande des Thüringer Beckens, die durch extensive menschliche Nutzung geprägt sind, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 11.03.1996 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Aufgrund der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThürNatG) vom 28. Januar 1993 (GVBL. S. 57), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des VorlThürNatG vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 630) und § 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO (GVBl. 1993, S. 501), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde, zuletzt geändert durch die ”Verordnung über die Änderung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale” vom 9. Juli 2001:
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Verordnung: 11.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Grundlagen, Umwelt
Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet: - Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg, - Quellteich mit Silbergraben, - Kellergrund, - Wiese am Wachsenburgblick und - Martinsbusch mit Bachmäander. Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.
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