Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Bischleben-Stedten (KLS 002)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Bischleben-Stedten (Klarstellungssatzung im Ortsteil Bischleben-Stedten (KLS 002)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Klarstellungssatzung für das Gebiet des Ortsteils Hochheim (KLS 001)

08.12.1993 00:00

Die Satzung der Stadt Erfurt über die Festlegung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für das Gebiet Ortsteil Hochheim (Klarstellungssatzung Hochheim (KLS 001)), legt den räumlichen Geltungsbereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils entsprechend § 34 BauGB fest.

Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

24.03.1993 10:59

Ist die Herstellung von Stellplätzen und Garagen sowie Abstellplätzen von Fahrrädern auf dem Baugrundstück oder in zumutbarer Entfernung nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich, so kann die untere Bauaufsichtsbehörde mit Einverständnis der Landeshauptstadt Erfurt gestatten, dass der Bauherr sich gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt verpflichtet, einen Geldbetrag zu bezahlen. Das Verfahren über die Ablösung von der Stellplatzverpflichtung wird in der Satzung der Stadt Erfurt zur Ablösung von Stellplatzverpflichtungen geregelt.

Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt

23.11.1992 00:00

Die Ortsgestaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt bezweckt, die Altstadt von Erfurt als größtem Flächendenkmal Mitteldeutschlands nach Maßgabe folgender Bestimmungen zu erhalten, sie den Ansprüchen ihrer Bürger zu reaktivieren und die Eigenart des Stadtbildes zu bewahren.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht (VR 013) nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Weimarische Straße", Teilgebiet 2 (EFS 034)

04.08.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Weimarische Straße (EFS 034)" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt

15.06.1992 00:00

Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart der Altstadt von Erfurt aufgrund ihrer städtebaulichen Gestalt bedarf der Abbruch, die Änderung oder Nutzungsänderung sowie die Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung für die Altstadt von Erfurt der Genehmigung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf"

03.06.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Stadtteilzentrum Melchendorf" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Freizeitpark Schöntal"

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Freizeitpark Schöntal" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.

Satzung der Stadt Erfurt über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet "Ringelbergsiedlung (EFN 011)"

11.03.1992 00:00

Zur planerischen Vorbereitung von städtebaulichen Maßnahmen im Gebiet "Ringelbergsiedlung" und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung auf der Grundlage des Rahmenplanes zur Flächennutzung innerhalb des Gebiets steht der Stadt ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß an bebauten und unbebauten Grundstücken zu. Dies zu sichern ist Grundlage dieser Satzung.


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