Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In den Gemarkungen Egstedt, Rohda, Ermstedt und Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die geschützten Landschaftsbestandteile haben die Bezeichnungen: Lohfinkensee, Feuchtwiesen und Kleingewässer am Strohbergtümpel, Ermstedter Holz, Dorfstattwiese und Feuchtwiese Schwansee. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

29.10.1999 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden bestimmte Findlinge und Geotope, wie geologische Aufschlüsse, Karsterscheinungen und Quellen sowie deren Umfeld als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmale ist es, typische geologische Formationen des Gebietes zu dokumentieren, geologische Besonderheiten zu erhalten, die flächigen geologischen Naturdenkmale als Strukturelemente der Landschaft und Lebensraum gefährdeter Tiere und Pflanzen, insbesondere unter den Flechten, Moosen, Insekten und Vögeln zu sichern und geologische Objekte für wissenschaftliche Forschungen zu bewahren.

Verordnung über geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

19.08.1999 00:00

In den Gemarkungen Niedernissa, Töttleben, Kerspleben, Stotternheim und Tiefthal sind Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um die Landschaftsbestandteile Hahnberg, Großer und Kleiner Katzenberg, Galgenhügel und Kippelhorn. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen und die Lebensstätte gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und zu erhalten.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Sulze"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. eine der letzten größeren zusammenhängenden Flächen mit historisch entstandenem typischen Landschaftsbild im nordwestlichen Vorfeld der Stadt Erfurt zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Blosenburg"

11.07.1997 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen im Bereich des frühgeschichtlichen Bodendenkmales Blosenburg als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den Bereich und das Umfeld des kulturhistorischen Bodendenkmales in seiner vorhandenen Form zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.


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