Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt vom 11. März 1996

11.03.1996 00:00

Aufgrund der §§ 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 des Vorläufigen Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (VorlThürNatG) vom 28. Januar 1993 (GVBL. S. 57), geändert durch Erstes Gesetz zur Änderung des VorlThürNatG vom 10. Juni 1994 (GVBl. S. 630) und § 29 Abs. 2 Nr. 2 ThürKO (GVBl. 1993, S. 501), verordnet der Oberbürgermeister der Stadt Erfurt als Untere Naturschutzbehörde, zuletzt geändert durch die ”Verordnung über die Änderung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale” vom 9. Juli 2001:

Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

11.03.1996 00:00

Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet: - Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg, - Quellteich mit Silbergraben, - Kellergrund, - Wiese am Wachsenburgblick und - Martinsbusch mit Bachmäander. Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.

Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Stadt Erfurt

21.08.1995 00:00

Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke, sind unter Verwendung von standortgerechten Arten, entsprechend der Regelungen dieser Begrünungssatzung bei Baumaßnahmen in der Landeshauptstadt Erfurt zu begrünen bzw. gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und instand zu halten.


61 - 67 von 67