Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Die Landeshauptstadt Erfurt fördert nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Projekte von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Vereinen und Verbänden, Selbsthilfegruppen und sonstiger Institutionen (Träger), die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Erfurt haben und Aufgaben im Bereich Soziales in der Stadt Erfurt wahrnehmen
Die Satzung regelt die Durchführung von Bürgerbefragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung. Die Erkenntnisse aus den Befragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung fließen in die Arbeit der Verwaltung ein und unterstützen bei der Aufstellung von Handlungskonzepten.
Ziel ist die Förderung von Projekten, Maßnahmen und Initiativen, die im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung und Lokalen Agenda 21 sowie für alle Bürger zugänglich und vorwiegend von öffentlichem Interesse sind. Ziele der geförderten Projekte sind im Einklang von Ökonomie, Ökologie und Sozialem festzulegen.