Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes der Landeshauptstadt Erfurt
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die Richtlinie regelt die Gewährung von Zuschüssen der Landeshauptstadt Erfurt zur Abmilderung der finanziellen Belastung bei der Entsorgung von Abwässern aus abflusslosen Abwassersammelgruben.
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Der Erfurter Sportbetrieb (ESB) der Landeshauptstadt Erfurt wird als Unternehmen der Stadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb).
Der Eigenbetrieb Multifunktionsarena Erfurt wird als Unternehmen der Landeshauptstadt Erfurt ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplans der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen (Eigenbetrieb) geführt.
Das Theater Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Theater Erfurt geregelt.
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
Um eine einheitliche Verfahrensweise zur Werbung in den ESB-Sportstätten zu gewährleisten, wurde durch den Erfurter Sportbetrieb die "Richtlinie über die Zulassung von Werbeflächen in den Sportstätten des Erfurter Sportbetriebes, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Erfurt" (Werberichtlinie) erarbeitet. Mit Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2017 ist der Erfurter Sportbetrieb für die Umsetzung verantwortlich. Anträge auf Sportstättenwerbung richten Sie daher an den Erfurter Sportbetrieb.