Hauptsatzung
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.
Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.
Die Hauptsatzung ist das grundlegende Regelwerk der Stadt.
Für öffentliche Leistungen, die auf Veranlassung oder überwiegend im Interesse Einzelner vorzunehmen sind, werden aufgrund dieser Verwaltungskostensatzung Verwaltungsgebühren erhoben.
Für vereinbarte Leistungen der Landeshauptstadt Erfurt in fiskalischer Art sind Preise zuzüglich Auslagen auf Grund der Regelung zu erheben.
Der Thüringer Zoopark Erfurt wird als sogenanntes Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit außerhalb des Haushaltsplanes der Landeshauptstadt Erfurt nach kaufmännischen Grundsätzen als Sondervermögen verwaltet (Eigenbetrieb). Die Angelegenheiten des Eigenbetriebes werden nach der Eigenbetriebssatzung für den Thüringer Zoopark Erfurt geregelt.
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.
Neufassung der Eigenbetriebssatzung des Entwässerungsbetriebes vom 06.11.2014
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten sowie die Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen.
Im Interesse der Stadt Erfurt sowie der Studierenden der Erfurter Hochschulen und zu deren Einbindung in das kommunale Geschehen wird für das Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ein Kommunaler Hochschul- und Studierendenbeirat berufen. Der Kommunale Hochschul- und Studierendenbeirat vertritt die Interessen der Studierenden sowie der Hochschulen im Allgemeinen gegenüber dem Stadtrat und wirkt bei der Entscheidungsfindung der Stadt beratend mit.
Die Landeshauptstadt Erfurt führt die Erhebung von Gründen zur Wanderung (Zu- oder Wegzug) der Bürger über die Stadtgrenzen durch. Zweck der Erhebungen ist es, regelmäßig ein aktuelles und wirklichkeitsgetreues Bild über die Gründe des Fort- oder Zuzuges der Erfurter Bevölkerung, als Grundlage der städtischen Planungen und Maßnahmen, insbesondere für die Stadtentwicklungsplanung zu gewinnen.