Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

11.03.1996 00:00

Die Verordnung regelt Gebiete der Landeshauptstadt Erfurt, die als Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Diese werden wie folgt bezeichnet: - Hochheimer Holz, Hopfengrund und Wallburg, - Quellteich mit Silbergraben, - Kellergrund, - Wiese am Wachsenburgblick und - Martinsbusch mit Bachmäander. Schutzziele sind u. a. die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen, Biotopverbundsysteme zu schaffen und schädliche Einwirkungen auf diese Gebiete abzuwenden.