Satzung: 29.02.2024 00:01
aktualisiert: 13.03.2024 09:39
Kategorie: Bildung, Finanzen, Soziales, Stadtrecht
Die Landeshauptstadt Erfurt ist Träger der Schülerbeförderung für die in ihrem Gebiet wohnenden Schüler sowie für Schüler an überregionalen Schulen und Spezialschulen und –klassen. Bei einem bestehenden Anspruch nach § 4 Thüringer Schulfinanzierungsgesetz hat die Landeshauptstadt Erfurt die Pflicht die Schüler auf dem Schulweg zu befördern oder die notwendigen Beförderungsaufwendungen für den Schulweg zu erstatten. Im Rahmen dieser Satzung werden das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen geregelt. Hiervon umfasst sind die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.
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Satzung: 07.12.2012 10:45
aktualisiert: 06.03.2024 11:33
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Kultur, Stadtrecht, Tourismus, Wirtschaft
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt auf Grundlage dieser Satzung eine Kulturförderabgabe auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen in Hotels, Pensionen, Gasthäusern und ähnliche Einrichtungen (Beherbergungsbetrieben).
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Satzung: 28.01.2017 00:00
aktualisiert: 06.03.2024 09:21
Kategorie: Ehrenamt, Finanzen, Politik, Stadtrat, Grundlagen, Wahlen
Die Satzung regelt die Höhe von Entschädigungen für Mitglieder von Wahlvorständen, Wahlausschüssen und Abstimmungsorgane der Landeshauptstadt Erfurt bei Europawahlen, Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen (Stadtratsmitgliederwahlen, Oberbürgermeisterwahlen, Ortsteilratswahlen und Ortsteilbürgermeisterwahlen) sowie bei Volksentscheiden und Bürgerentscheiden.
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Satzung: 24.11.2006 00:00
aktualisiert: 06.03.2024 08:05
Kategorie: Bürger, Finanzen, Stadtrecht
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt als örtliche Aufwandssteuer eine Zweitwohnungssteuer. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt eine Zweitwohnung innehat, unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Dies gilt nicht für einen nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, der seine Nebenwohnung in Erfurt aus beruflichen Gründen hält. Nähere Regelungen sind der Satzung zu entnehmen.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 30.01.2024 15:08
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Umwelt, Verkehr
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die tatsächliche Inanspruchnahme von Leistungen der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung Benutzungsgebühren nach Maßgabe dieser Satzung.
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Satzung: 08.06.2001 00:00
aktualisiert: 08.01.2024 10:10
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Sport, Erfurter Sportbetrieb
Für die Benutzung städtischer Sportanlagen erhebt die Landeshauptstadt Erfurt ein Entgelt nach dieser Regelung. Die Entgeltpflicht entsteht mit dem Erhalt der Erlaubnis zur Benutzung der städtischen Sportanlage.
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Satzung: 01.01.2016 00:00
aktualisiert: 08.01.2024 09:36
Kategorie: Bürger, Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Grundlagen, Umwelt, Verwaltung, Verkehr, Kommunale Unternehmen, Stadtwerke Erfurt
Die in der geschlossenen Ortslage der Landeshauptstadt Erfurt gelegenen öffentlichen Straßen oder Straßenteile sind zu reinigen. Die Satzung regelt die Reinigungspflicht und die Übertragung von Teilen der Pflicht auf Eigentümer bzw. Besitzer der anliegenden Grundstücke.
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Satzung: 30.10.2015 00:00
aktualisiert: 04.01.2024 13:52
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Abwasser, Entwässerungsbetrieb
Die Satzung regelt die Höhe der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserentsorgung.
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Satzung: 01.01.2018 00:00
aktualisiert: 30.11.2023 15:29
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Soziales, Kinder, Grundlagen
Der Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt hat in seiner Sitzung am 20.12.2017 die Entgeltordnung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternentgelten sowie die Verpflegungsentgelten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege beschlossen.
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Satzung: 01.01.2023 00:00
aktualisiert: 12.07.2023 09:42
Kategorie: Haushalt, Grundlagen, Entwässerungsbetrieb, Erfurter Sportbetrieb, Thüringer Zoopark
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.