Satzung: 02.08.2016 10:58
aktualisiert: 15.08.2019 08:50
Kategorie: Bürger, Barrierefreiheit, Inklusion, Menschen mit Behinderung, Stadtrat, Stadtrecht
Die Stadt Erfurt bildet einen Beirat für Menschen mit Behinderungen. Der Beirat ist eine selbstständige und konfessionell sowie parteipolitisch unabhängig arbeitende Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen der Landeshauptstadt Erfurt, welche bestimmte Aufgaben wahrnimmt, die in dieser Satzung festgeschrieben wurden. Auch die grundsätzlichen Aufgaben des Behindertenbeauftragten sind hier festgeschrieben.
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Satzung: 23.07.2016 00:00
Kategorie: Bürgerbeteiligung, Stadtrat, Stadtrecht
Die Satzung regelt die Durchführung von Bürgerbefragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung. Die Erkenntnisse aus den Befragungen und der aleatorischen Bürgerbeteiligung fließen in die Arbeit der Verwaltung ein und unterstützen bei der Aufstellung von Handlungskonzepten.
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Satzung: 29.01.2015 10:18
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Familie, Kinder, Stadtrat, Stadtrecht
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
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Satzung: 27.11.2008 00:00
Kategorie: Ehrenamt, Vereine, Gebühren und Entgelte, Stadtrat, Grundlagen
Mit dieser Satzung wird die Satzung über die Widmung der Verwaltungsliegenschaften der Landeshauptstadt Erfurt (Beschluss 127/07) aufgehoben.
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Satzung: 15.07.2005 00:00
Kategorie: Bau, Beiräte, Stadtrecht
Gemäß dem Thüringer Denkmalschutzgesetz soll die untere Denkmalschutzbehörde einen sachverständigen, weisungsunabhängigen Beirat berufen, der die Denkmalschutzbehörde bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt.
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Satzung: 02.07.2004 00:00
Kategorie: Ausschreibungen, Finanzen, Stadtrat, Stadtrecht, Verwaltung
Die Rechnungsprüfungsordnung besagt, dass die Landeshauptstadt Erfurt ein Rechnungsprüfungsamt unterhält und welche Aufgaben es besitzt.
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Satzung: 10.03.2003 00:00
Kategorie: Beiräte, Umwelt
Der Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e. V. (Pächter) hat bei der Stadt Erfurt (Verpächterin) Kleingartenflächen angepachtet, die er als Zwischenpächter an die als gemeinnützig anerkannten Kleingartenvereine (Unterpächter) zur kleingärtnerischen Nutzung gemäß dem Bundeskleingartengesetz weiter verpachten darf. Grundlage bildet die Vereinbarung zwischen der Landeshauptstadt Erfurt und dem Stadtverband Erfurt der Kleingärtner e.V.
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Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.