Verordnung: 15.12.2018 00:00
aktualisiert: 19.11.2019 10:59
Kategorie: Prävention, Sicherheit und Ordnung, Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt. Ziel ist es in der Landeshauptstadt die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten.
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Verordnung: 12.11.2016 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Durch die neu erlassenen Katzenschutzverordnung gilt ab 2. Januar 2017 eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen im Stadtgebiet Erfurt einschließlich aller Ortsteile. Reine Stubenkatzen sind von der Verpflichtung nicht betroffen.
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Verordnung: 02.10.2010 00:00
Kategorie: Ordnungsbehördliche Regelungen, Umwelt
Das Niederwild (Rehwild und Feldhasen) im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt ist in festgelegten Niederwildbewirtschaftungsgebieten (Hegegemeinschaften) zu bewirtschaften. Grundlage hierfür bildet diese Rechtsverordnung, die im übertragenen Wirkungskreis durch den Oberbürgermeister erlassen wurde.
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Verordnung: 23.03.2007 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti und Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die Talaue der Gera als einen repräsentativen Landschaftsausschnitt des Naturraumes "Gera-Unstrut-Niederung" zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sowie die biologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu sichern und zu fördern.
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Verordnung: 23.03.2007 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.
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Verordnung: 10.11.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt und Hochheim wird das Dreienbrunnengebiet als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts, insbesondere die Quellbereiche zu erhalten und regenerieren.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Schwerborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es u. a., den Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald als stark bedrohten Waldtyp zu erhalten und ein Biotop mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz besonders für Bodenbrüter und Greifvögel zu schützen.
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Verordnung: 29.05.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Frienstedt werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen Das Werrchen, Im großen Kuhrieth und Am Rettbachgraben. Ziel ist es u. a. in der ausgeräumten Agrarlandschaft noch vorhandene Flurgehölze in ihrem Bestand zu sichern sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und hierbei insbesondere die Lebensstätten von Vogel- und Amphibienarten zu erhalten.
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