Verlängerung der Bewerbungsfrist Jugendschöffenwahlen gemäß §§ 28 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) bis zum 30.04.2018
Die ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen zeichnet sich durch eine hohe Verantwortungsbereitschaft aus. Sie ist eine interessante Bereicherung und gewinnbringend für die Fortentwicklung der eigenen Persönlichkeit. Die Jugendschöffen und -schöffinnen haben die Möglichkeit, aktiv an Jugendstrafprozessen mitzuarbeiten. In dieser Tätigkeit sind sie direkt an der Urteilsbildung beteiligt.