Veröffentlichungen
Aktuelle Veröffentlichungen
Allgemeinverfügung über verkehrliche Regelungen im Umfeld des Steigerwaldstadions zum Fußballspiel FC Rot-Weiß Erfurt – Borussia Dortmund am 22. Juli 2023
An alle Besucher des Freundschaftsspiels FC Rot-Weiß Erfurt – Borussia Dortmund am 22. Juli 2023 im Steigerwaldstadion in Erfurt.
Kindertagesbetreuung: Informationen zur Kita-Card
Der Flyer informiert Sie darüber, bei welchen Trägern und Kindertageseinrichtungen eine Kita-Card bei Vertragsabschluss erforderlich ist.
1. Nachtragshaushaltssatzung der Landeshauptstadt Erfurt für das Haushaltsjahr 2023
Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung kann die Haushaltssatzung nur bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden.
Haushaltssatzung 2022/2023 und Haushaltsplan 2022/2023
Die jährliche Haushaltssatzung wird aufgrund der §§ 55 und 57 Thüringer Kommunalordnung im Stadtrat der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Bestandteile der Haushaltssatzung sind der Haushaltsplan, Festsetzung zur Höhe der Kreditaufnahme, der Verpflichtungsermächtigungen, der Kassenkredite und nachrichtlich der steuerlichen Hebesätze (Grundsteuer und Gewerbesteuer)
VHS-Broschüre „Schnupperwoche 2023“
Mit dem Start in das Herbstsemester haben alle Interessierten die Möglichkeiten, eine Woche lang die Vielfalt des VHS-Angebotes zu entdecken. Wir freuen uns, Sie zu 90 kostenlosen und unverbindlichen Schnupperterminen begrüßen zu dürfen.
Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt
Die Satzung über die Mitwirkung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt Erfurt, regelt die Bildung des Seniorenbeirates, die Mitglieder des Seniorenbeirates und die Wahl und Aufgaben eines ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten.
Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2023
Nach § 10 Abs. 1 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes (ThürLadÖffG) dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus besonderem Anlass geöffnet sein. Das Erfurter Krämerbrückenfest, das Erfurter Oktoberfest und der Erfurter Weihnachtsmarkt stellen einen solchen besonderen Anlass dar. Die Voraussetzungen zum Erlass einer Verordnung sind erfüllt. Demnach dürfen die Verkaufsstellen des Ortsteils Altstadt i. S. d. § 2 Satz 1, Ziffer 1, Satz 2 i. V. m. Anlage 4 der Hauptsatzung der Landeshauptstadt Erfurt am Sonntag, den 18.06.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr, am Sonntag, den 01.10.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr und am Sonntag, den 10.12.2023, in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.