Jugendhilfeplanung: Bedarfsplanung Tageseinrichtungen für Kinder/Tagespflege 2023 bis 2024
Im Bedarfsplan Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege werden die Einrichtungen und Betreuungsplätze in der Landeshauptstadt Erfurt für den Zeitraum 1. August 2023 bis 31. Juli 2024 ausgewiesen, die zur Erfüllung des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt nach § 2 ThürKigaG (Thüringer Kindergartengesetz – ThürKigaG) erforderlich sind. Der Bedarfsplan wurde am 27.09.2023 vom Stadtrat beschlossen (Beschluss Nr.: 0969/23).