Stiftung Krämerbrücke: Die Stiftung

Krämerbrücke
Foto: © Stadtverwaltung Erfurt

Ziele und Zweck der Stiftung

Die nicht rechtsfähige Stiftung der Stadt Erfurt wurde 1996 gegründet.

Zweck der Stiftung ist, die Erhaltung des Kulturdenkmals Krämerbrücke und deren Brückenhäuser in Erfurt zu fördern.

Aufgabe der Stiftung ist es, neben der Wohnungsnutzung eine dem mittelalterlichen Denkmal entsprechende Nutzungen der Brückenbauten durch Gewerbe, Handwerk, Ladenlokale, Antiquitätengeschäfte und kleine Galerien bzw. Museen zu ermöglichen. Damit soll ein typisches "Krämerbrückenmilieu" geschaffen werden. Ziel ist es, Nutzungen zu verhindern, die dem Kulturdenkmal nicht angemessen sind.

Die Stiftung soll die langjährigen Bemühungen der Stadt Erfurt, des Landes Thüringen und der Denkmalbehörden unterstützen, dieses Kleinod im Herzen der Altstadt kommenden Generationen zu erhalten.

Stiftungsmitglieder

Stiftungsrat

  • Oberbürgermeister der Stadt Erfurt
  • Beigeordneter für Stadtentwicklung, Kultur und Welterbe, Dezernat 06
  • Deutsche Stiftung Denkmalschutz – Herr Wolfgang Zweigler (Stiftungsratsvorsitzender)
  • Mietervertreter – Herr Dirk Fromberger (stellv. Stiftungsratsvorsitzender) und Herr Martin Gobsch
  • Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie – Frau Kathrin Guinot
  • Vertreter der Hauseigentümer – Herr Konrad Trautmann
  • Entsendet von Fraktion CDU – Herr Manfred Ruge
  • Entsendet von der Fraktion Mehrwertstadt – Frau Tina Morgenroth
  • Entsendet von der Fraktion SPD - Frau Dana Stiborski

Vorstand

  • Vorstand, Herr Lew Ludwig
  • Stellvertretender Vorstand, Frau Sandra Kirsche

Vermietung von Läden

Zu den Zielen der Stiftung gehört ist es, eine dem Baudenkmal "angemessene Nutzung der Brückenaufbauten, insbesondere durch einheimisches traditionelles Gewerbe, Handwerk, Handel, kleinräumige Läden, museale und künstlerische Einrichtungen zu ermöglichen und zu sichern".

Die Läden der Krämerbrücke werden von einem Geschäftsbesorger im Sinne der Stiftung vermietet; bei Neuvermietungen folgt der Geschäftsbesorger den Empfehlungen des Stiftungsrates, der sich wiederum bei seinen Entscheidungen allein von den o.g. Stiftungszielen leiten lässt. Es erfolgen keine öffentlichen Ausschreibungen zu Neuvermietungen. Bewerbern steht es jederzeit frei, ihr Interesse beim Stiftungsrat zu bekunden und aussagefähige Unterlagen einzureichen, die im Falle einer Neuvergabe berücksichtigt und bewertet werden.

Interessensbekundungen nimmt der Vertreter des Oberbürgermeisters der Stadt Erfurt im Stiftungsrat, Kulturdirektor Herr Dr. Tobias J. Knoblich, dezernat06@erfurt.de, Benediktsplatz 1, 99084 Erfurt, schriftlich und per E-Mail entgegen.