ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen"

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Geltungsbereich: ALT763 "Ausstellungshaus - Welt der Versuchungen" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Status: in Aufstellung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

  • Errichtung einer Bebauung im Sinne der Anforderung des Vorhabens, Ausstellungshaus "Welt der Versuchungen" mit hoher gestalterischer Qualität und standortangemessenen Einbindung in die Umgebung. Vorgesehen wird ein dreigeschossiges Gebäude mit einer maximalen Höhe von 18m. Ziel ist es, ein ökologisch möglichst klimaeffizientes Ausstellungshaus zu entwickeln.
  • Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird die Revitalisierung der brachgefallenen innerörtlichen Flächen durch funktionelle Neuordnung sowie eine bauliche Verdichtung angestrebt. Für diesen Bereich als ein Eingang in die Altstadt wird eine Stadtreparatur als strukturell wichtiges Ziel formuliert. Mit der Errichtung des Ausstellungshauses für die "Welt der Versuchungen" wird durch die Bebauung der jetzt noch vorhandenen Brache ein wesentlicher Beitrag zur Stadtreparatur geleistet.
  • Im Rahmen des Wettbewerbs ist zu prüfen, ob mit der Ausformung der Gebäudekubatur auf den Baumbestand Rücksicht genommen werden kann, so dass im Ergebnis des Wettbewerbs einzelne Bäume erhalten werden können.
  • Die erforderlichen Stellplätze, die aus Stellplatzbaulasten und Grunddienstbarkeiten resultieren, sind durch den Vorhabenträger herzustellen. Dabei handelt es sich um 79 Stellplätze für kirchliche Verwaltungseinrichtungen, die in einer Tiefgarage unterzubringen sind sowie um 14 ebenerdige Stellplätze auf dem Flurstück 156, die mit einer Dienstbarkeit gesichert sind.
  • Bezüglich der Stellplatzbaulasten und Grunddienstbarkeiten ist zu prüfen, wie sich die laufenden Gespräche zwischen der Vorhabenträgerin und der Kirche hinsichtlich einer deutlichen Senkung des kirchlichen Stellplatzbedarfs auf den Wettbewerbsverlauf und die Ergebnisse auswirken können.
  • Zusätzlich ist zu prüfen, wie eine mögliche Betreibung der Tiefgarage als Quartiersgarage darstellbar wäre, sollte der kirchliche Stellplatzbedarf signifikant zurückgehen. Die Prüfergebnisse sind spätestens im nächsten Verfahrensschritt als Beschlussvorlage vorzulegen, sollten diese Ergebnisse einen Änderungsbedarf signalisieren.

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die Sanierungsziele der Sanierungssatzung EFM101 "Altstadt" gebietsbezogen konkretisiert werden.

Diese Planung befindet sich noch in Aufstellung, so dass hier noch keine weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden können.

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