MEL057 "Drosselberg"

Bebauungsplan

Geltungsbereich: MEL057 "Drosselberg" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Status: rechtsverbindlich seit 08.01.1992

Mit Beschluss des Rates der Stadt Erfurt Nr. 134/91 vom 19.06.1991, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 1 vom 08.01.1992 wurde die Bebauungsplan-Präzisierung (Juli 1988/ Febr. 1998) der Bebauungskonzeption Drosselberg als Bebauungsplan MEL057 „Drosselberg“ übergeleitet.

Wichtiger Nutzungshinweis!
Die hier bereitgestellten Unterlagen dienen lediglich Ihrer Vorinformation.
Rechtsverbindlich sind nur die Originalpläne, die im Bauinformationsbüro zu jedermanns Einsicht bereitgehalten werden. Dort können Sie Bebauungspläne gegen eine Gebühr beziehen.
Lassen Sie sich zum Verständnis des Bebauungsplanes fachkundig von unseren Mitarbeitern beraten.

Aus technischen Gründen können die im Internet bereitgestellten Unterlagen teilweise unvollständig bzw. nur eingeschränkt lesbar sein. Eine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen kann nicht übernommen werden.

Zum Stadtplan

Bauinformationsbüro