Klarstellungssatzung: KLS018

Klarstellungssatzung Kerspleben

Geltungsbereich: KLS018 Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt

Satzung der Stadt Erfurt nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Klarstellungssatzung für den Ortsteil Kerspleben

Status: rechtskräftig seit 20.06.2014


 

 

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