SA EFM003 "Arche"

Sanierungssatzung

Geltungsbereich: SA EFM003 "Arche" Geltungsbereich: © Stadtverwaltung Erfurt, Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung

Satzung über die städtebauliche Sanierung in Erfurt, Arche

Vollverfahren gem. § 142 Abs. 1, 2 und 3 BauGB

Status:
Die Sanierungssatzung ist seit 16.10.1991 rechtsverbindlich.

Mit Beschluss Nr. 0558/21 vom 21.07.2021, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 18 am 01.10.2021, wurde der Durchführungszeitraum bis zum 31.12.2025 verlängert.


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