Grundsteuerbescheid
Festsetzung der Grundsteuer auf der Grundlage des Grundsteuermessbescheides des Finanzamtes und der von der Landeshauptstadt Erfurt beschlossenen Hebesätze der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Grundvermögen). Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird die Grundsteuer B auch über die Steuererklärung (Steueranmeldung) des Steuerschuldners festgesetzt.
- Bescheid über die Festsetzung des Steuermessbetrages durch das Finanzamt
- Erklärung zur Bemessung der Grundsteuer nach der Ersatzbemessung
- Vollmacht für den Bevollmächtigten, wenn dieser für den Steuerschuldner tätig werden soll
Pfeiffer
Hauptsachbearbeiterin
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