Beratung zu gefördertem Wohnraum sowie Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen

Information zu der Leistung

Wir beraten zur Angebotssituation spezifischer Wohnformen (altersgerecht, barrierefrei, o.ä.) und vermitteln Kontakte zu Vermietern/Verfügungsberechtigten.

Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Er bestimmt die maßgebliche Wohnungsgröße sowie die besonderen Anforderungen an die Wohnung.

Benötigte Unterlagen

Antragsvordruck , Einkommenserklärung (für jede im Haushalt lebende Person), Personaldokument/Identitätsnachweis  sowie Nachweise von familienspezifischen Merkmalen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltstitel usw.)

Kosten

Die Beratung ist kostenfrei.

Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wird gemäß Gebührenverzeichnis des Amtes 50, gültig ab 08.01.2015, eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben. Personen, welche Sozialleistungen beziehen bzw. einen Sozialausweis besitzen, sind von dieser Gebühr befreit.

Weiterführende Informationen

Bitte nutzen Sie auch die Formulare Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) und Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person) des Zentralen Thüringer Formularservice.

Ansprechpartner

Frau Dunkel
Sachbearbeiterin
workTel. +49 361 655-6235+49 361 655-6235faxFax +49 361 655-6299
Herr Schubert
Sachbearbeiter
workTel. +49 361 655-6236+49 361 655-6236faxFax +49 361 655-6299