Beratung zu gefördertem Wohnraum sowie Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
Wir beraten zur Angebotssituation spezifischer Wohnformen (altersgerecht, barrierefrei, o.ä.) und vermitteln Kontakte zu Vermietern/Verfügungsberechtigten.
Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zum Bezug einer geförderten Wohnung (Sozialwohnung). Er bestimmt die maßgebliche Wohnungsgröße sowie die besonderen Anforderungen an die Wohnung.
Antragsvordruck , Einkommenserklärung (für jede im Haushalt lebende Person), Personaldokument/Identitätsnachweis sowie Nachweise von familienspezifischen Merkmalen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Unterhaltstitel usw.)
Die Beratung ist kostenfrei.
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines wird gemäß Gebührenverzeichnis des Amtes 50, gültig ab 08.01.2015, eine Gebühr von 25,00 EUR erhoben. Personen, welche Sozialleistungen beziehen bzw. einen Sozialausweis besitzen, sind von dieser Gebühr befreit.
Bitte nutzen Sie auch die Formulare Einkommenserklärung (Antragsteller/in / Wohnungssuchende/r) und Einkommenserklärung (haushaltsangehörige Person) des Zentralen Thüringer Formularservice.
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