Zweitwohnungssteuerbescheid
Die Zweitwohnungssteuersatzung (ZwStSErf) wurde zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung Beschluss Nr. 1536/09 vom 28.10.2009 und ist unter "Rathaus - Stadtrecht" abrufbar. Die Zweitwohnungssteuer wird ab 01.08.2003 erhoben. Wer im Gebiet der Landeshauptstadt Erfurt mit Nebenwohnung gemeldet ist, kommt als Inhaber einer Zweitwohnung für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in Betracht. Nach § 2 ZwStSErf unterliegen Inhaber von Zweitwohnungen, selbst wenn sie mit der Hauptwohnung in Erfurt gemeldet sind, der Zweitwohnungssteuer und sind nach § 9 ZwStSErf zur Abgabe der Erklärung zur Zweitwohnungssteuer verpflichtet. Der Steuersatz beträgt 16 % der Jahresnettokaltmiete.
ausgefüllter und unterschriebener Erklärungsvordruck mit beigefügten Unterlagen (z. B. Mietvertrag)
- Abfallberatung Allgemein
- Abfallentsorgung - Anmeldung/Änderung/Abfallgebührenerhebung
- Abfallentsorgung - Befreiung Anschluss- und Benutzungszwang
- Abfallentsorgung - Grüncontainerstandplätze
- Abfallentsorgung - Stand- und Übernahmeplätze von Abfallbehältern
- Abfallrechtliche Überwachung/ untere Abfallbehörde
- Anmeldung: Einzug in eine Wohnung
- Beratung zu gefördertem Wohnraum sowie Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen
- Grundsteuerbescheid
- Mietspiegel
- Sonderabfallkleinmengensammlung
- Überwachung Abfallwirtschaftssatzung
- Unterbringungsmöglichkeiten bei Wohnungsverlust