Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften

Information zu der Leistung

Pfleger werden vom Amtsgericht bestellt. Für die Teile der elterlichen Sorge für die anstelle der Personensorgeberechtigten vom Gericht ein Pfleger bestellt wurde, haben die Pfleger Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Benötigte Unterlagen

Bestallung des Gerichtes

Kosten

keine

Zuständige Stelle