Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften
Pfleger werden vom Amtsgericht bestellt. Für die Teile der elterlichen Sorge für die anstelle der Personensorgeberechtigten vom Gericht ein Pfleger bestellt wurde, haben die Pfleger Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.
- Adoptionsvermittlung (gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Ilm-Kreises und der Stadtverwaltung Erfurt)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Beistandschaft
- Beratung in Fragen der Fragen der Partnerschaft/Trennung/Scheidung/Umgangsrecht
- Beratung von Vormündern bei bestellten als auch bei gesetzlichen Vormundschaften
- Betreutes Wohnen
- Eingliederungshilfe
- Einleitung von Maßnahmen gegen Schulbummelei
- Elterliche Sorge
- Elterngeld
- Erziehungsbeistand
- Förderung und Unterstützung von Familien durch geeignete Angebote
- Gebührenübernahme
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
- Kostenbeitragsberechnung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Sozialdienst, umfassender, problem- und altersübergreifender sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Unterhalt
- Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Vaterschaft