Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
SPFH ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung. Sie soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährleistung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen. ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen
- Adoptionsvermittlung (gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Ilm-Kreises und der Stadtverwaltung Erfurt)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Beistandschaft
- Beratung in Fragen der Fragen der Partnerschaft/Trennung/Scheidung/Umgangsrecht
- Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften
- Beratung von Vormündern bei bestellten als auch bei gesetzlichen Vormundschaften
- Betreutes Wohnen
- Eingliederungshilfe
- Einleitung von Maßnahmen gegen Schulbummelei
- Elterliche Sorge
- Elterngeld
- Erziehungsbeistand
- Förderung und Unterstützung von Familien durch geeignete Angebote
- Gebührenübernahme
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
- Kostenbeitragsberechnung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Sozialdienst, umfassender, problem- und altersübergreifender sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit
- Unterhalt
- Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Vaterschaft