Betreutes Wohnen
Betreutes Wohnen ist eine stationäre Form der Hilfe zur Erziehung. Aufgenommen werden besonders Jugendliche und junge Volljährige, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht mehr in der eigenen Familie leben können.
Antrag der Personensorgeberechtigten ist erforderlich. Zur Antragstellung auf Gewährung von Erziehungshilfen ist bei Alleinerziehenden die Negativbescheinigung mitzubringen, ggf. persönliche Dokumente/Unterlagen
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Adoptionsvermittlung (gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Ilm-Kreises und der Stadtverwaltung Erfurt)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Beistandschaft
- Beratung in Fragen der Fragen der Partnerschaft/Trennung/Scheidung/Umgangsrecht
- Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften
- Beratung von Vormündern bei bestellten als auch bei gesetzlichen Vormundschaften
- Eingliederungshilfe
- Einleitung von Maßnahmen gegen Schulbummelei
- Elterliche Sorge
- Elterngeld
- Erziehungsbeistand
- Förderung und Unterstützung von Familien durch geeignete Angebote
- Gebührenübernahme
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
- Kostenbeitragsberechnung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Sozialdienst, umfassender, problem- und altersübergreifender sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Unterhalt
- Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Vaterschaft