Eingliederungshilfe
Es handelt sich um eine Hilfe für Kinder/Jugendliche/junge Volljährige, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Sie wird nach Bedarf in ambulanter Form oder in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären oder stationären Einrichtungen oder durch geeignete Pflegepersonen geleistet.
Antrag ist erforderlich. Ferner ist die Vorlage bzw. Erstellung eines fachärztliches Gutachtens bzgl. der seelischen Gesundheit sowie ggf. weitere persönliche Dokumente/Unterlagen erforderlich
Bearbeitungsgebühr wird nicht erhoben. Allerdings werden das Kind/der Jugendliche und dessen Eltern in Abhängigkeit ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse zu den Kosten der Maßnahme herangezogen.
- Adoptionsvermittlung (gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle des Ilm-Kreises und der Stadtverwaltung Erfurt)
- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie
- Annexleistungen für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Beistandschaft
- Beratung in Fragen der Fragen der Partnerschaft/Trennung/Scheidung/Umgangsrecht
- Beratung von Pflegern bei bestellten Pflegschaften
- Beratung von Vormündern bei bestellten als auch bei gesetzlichen Vormundschaften
- Betreutes Wohnen
- Einleitung von Maßnahmen gegen Schulbummelei
- Elterliche Sorge
- Elterngeld
- Erziehungsbeistand
- Förderung und Unterstützung von Familien durch geeignete Angebote
- Gebührenübernahme
- Gemeinsame Wohnformen für Mütter, Väter und Kinder
- Kostenbeitragsberechnung für stationäre und teilstationäre Leistungen und vorläufige Maßnahmen
- Sozialdienst, umfassender, problem- und altersübergreifender sozialer Dienst
- Soziale Gruppenarbeit
- Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
- Unterhalt
- Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht
- Vaterschaft