Beratung zu allen Fragen des Denkmalschutzes
Es ist Aufgabe der "Unteren Denkmalschutzbehörde" für die Erhaltung, die Bewahrung und für die Bergung von Kulturdenkmalen im Stadtgebiet von Erfurt Sorge zu tragen und diejenigen Maßnahmen zu treffen, die zum Durchsetzen dieser Aufgabe notwendig sind. Unter Denkmalschutz können stehen:
einzelne Bauten wie Kirchen, Wohn- und Geschäftshäuser, Industriebauten, öffentliche Gebäude wie Schulen und Krankenhäuser, Wohnquartiere, Straßenzüge und Parkanlagen in der Altstadt, den Stadterweiterungsgebieten, Siedlungskerne der eingemeindeten Dörfer und ehemalige Vororte.
Es erfolgt eine Beratung von Denkmaleigentümern, Planungsbeauftragten sowie interessierten Bürgern zu allen Fragen des Denkmalschutzes (z.B. technisch-konstruktive, gestalterische Fragen, Denkmalrecht, Zuschüsse, Steuervergünstigungen u.a.).