Beratung zu Zuschüssen Denkmalpflege
Eigentümer von Kulturdenkmalen können durch Zuschüsse aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes Thüringen, des städtischen Haushaltes sowie öffentlicher oder privater Stiftungen unterstützt werden.
- Beratung zu allen Fragen der Antragstellung
- Gewährung von Fördermitteln und Ausstellen von Bewilligungsbescheiden
- Vorprüfung von Anträgen an andere Fördermittelgeber, wie z.B. das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sowie Weitergabe an diese Institution
Antragsformulare mit Anlagen entsprechend Denkmalförderrichtlinie in dreifacher Ausfertigung