Beratung zu Zuschüssen Denkmalpflege

Information zu der Leistung

Eigentümer von Kulturdenkmalen können durch Zuschüsse aus Förderprogrammen der EU, des Bundes, des Landes Thüringen, des städtischen Haushaltes sowie öffentlicher oder privater Stiftungen unterstützt werden.

  • Beratung zu allen Fragen der Antragstellung
  • Gewährung von Fördermitteln und Ausstellen von Bewilligungsbescheiden 
  • Vorprüfung von Anträgen an andere Fördermittelgeber, wie z.B. das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie sowie Weitergabe an diese Institution

Benötigte Unterlagen

Antragsformulare mit  Anlagen entsprechend Denkmalförderrichtlinie in dreifacher Ausfertigung

Zuständige Stelle