Kulturförderabgabebescheid

Information zu der Leistung

Der Erfurter Stadtrat hat am 22.09.2010 die Erhebung einer Kulturförderabgabe in der Landeshauptstadt Erfurt beschlossen. Die Satzung zur Erhebung einer Kulturförderabgabe für Übernachtungen in der Landeshauptstadt Erfurt (KASErf) wurde im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt vom 31.12.2010 veröffentlicht und trat am 1. Januar 2011 in Kraft. Die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern ist die für die Erhebung der Abgabe zuständige Stelle der Landeshauptstadt Erfurt.

Die Betreiber eines Beherbergungsbetriebes haben nach § 11 KASErf im Januar 2011 an die Stadtkämmerei, Abteilung Steuern eine schriftliche und formlose Mitteilung ihres Namens/korrekten Firmenbezeichnung und ihrer Anschrift zu übersenden. Als Mitteilung wird die Übersendung der letzten aktuellen Beherbergungsstatistik für das Thüringer Landesamt für Statistik anerkannt. Wir bitten um termingerechte Zusendung.

Nach § 8 Abs. 2 KASErf haben die Betreiber des Beherbergungsbetriebes die Abgabe bis zum 15. Kalendertag nach dem Ablauf des Kalendervierteljahres bei der Abteilung Steuern der Stadtkämmerei mit der Erklärung nach amtlich vorgeschriebenem Muster und mit beigefügten geeigneten Nachweisen (z. B. der Umsatzsteuer-Voranmeldung) in der errechneten Höhe anzumelden und an die Stadtkasse zu entrichten . Die Anmeldung muss vom Betreiber des Beherbergungsbetriebes oder dessen Vertreter unterschrieben sein.

Benötigte Unterlagen

Formlose schriftliche Anmeldung in der Stadtkämmerei, Abteilung Steuern

Weiterführende Informationen

  • der zuständige Ansprechpartner ist zu erreichen unter der Telefonnummer 0361 655-2580, Fax 0361 655-2549

Hinweis

Unter dem Link  "Häufig gestellte Fragen zur Kulturförderabgabe" finden Sie Antworten zu diesem Thema. Sie können auch den Handlungsrahmen zur Abgabe der Kulturförderabgabe abrufen.