Satzung: 16.05.2009 00:00
Kategorie: Stadtrecht, Umwelt
Grünanlagen sind die von der Landeshauptstadt Erfurt im Stadtgebiet angelegten und unterhaltenen Grünflächen (z. B. Parkanlagen, Spielanlagen, Bolzplätze, Rollsportanlagen, Straßenbegleitgrün, Brunnenanlagen). Die Grünanlagen dienen als Ruhezonen der Erholung und Entspannung und zum Teil (z.B. Kinderspielplätze und Bolzplätze) der aktiven Freizeitgestaltung. Jedermann hat das Recht, die Grünanlagen unentgeltlich nach Maßgabe der Grünanlagensatzung zu benutzen. Für Sondernutzungen werden Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung erhoben.
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Satzung: 17.04.2009 00:00
Kategorie: Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Umwelt
Die Landeshauptstadt Erfurt erhebt für die besondere Benutzung (Sondernutzung) der Grünanlagen im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen der Landeshauptstadt Erfurt (Grünanlagensatzung) Gebühren nach Maßgabe der Grünanlagengebührensatzung.
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Verordnung: 23.03.2007 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti und Gispersleben-Kiliani werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die Talaue der Gera als einen repräsentativen Landschaftsausschnitt des Naturraumes "Gera-Unstrut-Niederung" zu schützen, zu erhalten und zu entwickeln sowie die biologische Funktionsfähigkeit des Fließgewässers zu sichern und zu fördern.
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Verordnung: 23.03.2007 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Gispersleben-Viti, Gispersleben-Kiliani und Kühnhausen werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Landschaftsbild der Aue im gewässernahen Bereich zu wahren.
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Verordnung: 10.11.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Töttelstädt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen "Die Heubachbüsche", "Der Queren" und "Gehölze am Heubacher See". Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sicherzustellen.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt und Hochheim wird das Dreienbrunnengebiet als geschützter Landschaftsbestandteil unter Schutz gestellt. Ziel ist es u. a. die Funktionsfähigkeit des Wasserhaushalts, insbesondere die Quellbereiche zu erhalten und regenerieren.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Stotternheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es das Biotopverbundsysteme zu erhalten und zu entwickeln.
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Verordnung: 27.10.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Schwerborn werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist es u. a., den Labkraut - Eichen - Hainbuchenwald als stark bedrohten Waldtyp zu erhalten und ein Biotop mit lokaler Bedeutung für den Artenschutz besonders für Bodenbrüter und Greifvögel zu schützen.
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Verordnung: 29.05.2006 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Frienstedt werden Flächen als geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen. Die unter Schutz gestellten Flächen tragen die Bezeichnungen Das Werrchen, Im großen Kuhrieth und Am Rettbachgraben. Ziel ist es u. a. in der ausgeräumten Agrarlandschaft noch vorhandene Flurgehölze in ihrem Bestand zu sichern sowie die Lebensstätten gefährdeter wild wachsender Pflanzen- und wild lebender Tierarten (Biotope) und gefährdeter Pflanzen- und Tiergemeinschaften (Biozönosen) zu schützen und hierbei insbesondere die Lebensstätten von Vogel- und Amphibienarten zu erhalten.
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Satzung: 11.11.2005 00:00
Kategorie: Bau, Gebühren und Entgelte, Stadtrecht, Abwasser, Verkehr, Entwässerungsbetrieb
Zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für Erschließungsanlagen im Sinne Baugesetzbuches (BauGB) erhebt die Landeshauptstadt Erfurt Erschließungsbeiträge. Die Erschließungsbeitragssatzung regelt die Grenzen, die Ermittlung und Abrechnung des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes und mögliche Kostenspaltungen.
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