Stadtrecht

Allgemeines

Eine Kommune der Größe von Erfurt funktioniert nur über ein ausgeklügeltes System von Verordnungen, Satzungen und anderen Regularien. Unter den Rubriken Satzungen, Verordnungen und Richtlinien erhalten Sie Zugang zu einer umfänglichen Sammlung der entsprechenden Dokumente.

Die aufgeführten Dokumente der Stadtrechtssammlung sind als PDF-Datei mit PDF-Readern abrufbar. Weitere Informationen und Einstellungen zum Betrachten von PDF-Dokumenten in Webbrowsern sind unter PDF-Dokumente und PDF-Betrachter zusammengestellt.

Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.

Bürgerservicebüro Bürgermeister-Wagner-Straße 1

Alle Satzungen, Verordnungen und Richtlinien

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Wohngebietspark Roter Berg"

11.07.1997 00:00

In den Gemarkungen Erfurt, Flur 63 und Gispersleben - Viti, Flur 2 werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere durch die Erweiterung der Gehölzbestände und das Kleingewässer als Reproduktions- und Lebensraum für Amphibien und Wasserinsekten zu sichern.

Verordnung über das Naturdenkmal "Cyriaksburg"

13.06.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Mauerabschnitte der Cyriaksburg als Naturdenkmal geschützt. Diese Bereiche sind zugleich Bestandteil des geschützten Kulturdenkmals Cyriaksburg. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmal ist es u. a. die Mauerabschnitte als Sekundärbiotope für felsbewohnende Pflanzen- und Tierarten zu sichern und zu bewahren.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Petersberg"

16.05.1997 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die letzten größeren und relativ naturnahen Gehölzbestände außerhalb der Uferbereiche der Flussläufe im Zentrum der Stadt Erfurt zu erhalten, zu erweitern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Gehölze an der Wartburgstraße"

02.05.1997 00:00

In der Gemarkung Hochheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Restbestände naturnaher Trockengebüsche der südexponierten Hänge des Geratales zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Lebensgrundlagen gefährdeter, im Gebiet lebender Arten unter den Reptilien und Insekten zu erhalten.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Quellgebiet der Nesse"

18.04.1997 00:00

In der Gemarkung Bindersleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die vorhandenen Reste eines Quellriedes mit angrenzenden, derzeit forstwirtschaftlich überformten Erlenbruchwäldern als naturnahen Bestandteil der Kulturlandschaft südwestlich Erfurts zu erhalten und zu entwickeln.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Roter Berg"

17.04.1997 00:00

In der Gemarkung Gispersleben-Viti werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den überwiegend vorhandenen Magerrasen, der sich durch eine hohe Artenvielfalt an Flechten, Moosen und Gefäßpflanzen sowie Insekten, Spinnen und Mollusken auszeichnet, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt

19.12.1996 00:00

In der Landeshauptstadt Erfurt werden Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen betrieben. Grundlage für die Benutzung des Hauptfriedhofs und der Ortsteilfriedhöfe bildet die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt. Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe werden auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung erhoben.

Verordnung über Geschützte Landschaftsbestandteile in der Stadt Erfurt

22.06.1996 00:00

In der Gemarkung Erfurt werden Flächen in der Gemarkung Bischleben als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Gebiete erhalten die Bezeichnung "Kalkhügel und Fasanenjagdgebiet" bzw. "Flattighölzchen und Augustaburg". Ziel ist es 1. im Gebiet vorhandene hohe Artenvielfalt bei Höheren Pflanzen, Käfern, Tagfaltern, Heuschrecken, Libellen, Mollusken, Amphibien und Vögeln zu erhalten und zu schützen, 2. den Erhalt einer Reihe von bestandsbedrohten Arten unter den Käfern, Libellen,Mollusken und Amphibien mit Vorkommen von zum Teil regionaler Bedeutung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu sichern, 3. die Entwicklung extensiver Magerrasen-Gesellschaften und regional bedeutender Pflanzengesellschaften der Feuchtbiotope zu fördern, 4. den Erhalt und die Entwicklung von Ackerwildkraut-Gesellschaften zu fördern, 5. die historische Landnutzung und den für Erfurt typischen kleinräumigen Abbau von Baustoffen zu dokumentieren und 6. das Betreiben einer nicht intensiv ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen auf den zu den Schutzgebieten zählenden Pufferflächen zu sichern.

Verordnung über den Geschützten Landschaftsbestandteil "Hänge am Drosselberg"

22.03.1996 00:00

In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Reste typischer Landschaftselemente an nordexponierten Hängen am Rande des Thüringer Beckens, die durch extensive menschliche Nutzung geprägt sind, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.

Verordnung über Naturdenkmale in der Stadt Erfurt

22.03.1996 00:00

Im Erfurter Steigerwald werden Teiche und deren Uferbereiche bzw. deren Randzonen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es die Feuchtgebiete und Standgewässer des Steigerwaldes mit ihrer hohen ökologischen Bedeutung in ihrer heutigen Form zu erhalten und zu entwickeln.


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