Verordnung: 11.07.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In den Gemarkungen Erfurt, Flur 63 und Gispersleben - Viti, Flur 2 werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die Naherholung zu erhalten und zu entwickeln, insbesondere durch die Erweiterung der Gehölzbestände und das Kleingewässer als Reproduktions- und Lebensraum für Amphibien und Wasserinsekten zu sichern.
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Verordnung: 13.06.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt werden Mauerabschnitte der Cyriaksburg als Naturdenkmal geschützt. Diese Bereiche sind zugleich Bestandteil des geschützten Kulturdenkmals Cyriaksburg. Zweck der Festsetzung als Naturdenkmal ist es u. a. die Mauerabschnitte als Sekundärbiotope für felsbewohnende Pflanzen- und Tierarten zu sichern und zu bewahren.
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Verordnung: 16.05.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. die letzten größeren und relativ naturnahen Gehölzbestände außerhalb der Uferbereiche der Flussläufe im Zentrum der Stadt Erfurt zu erhalten, zu erweitern und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 02.05.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Hochheim werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Restbestände naturnaher Trockengebüsche der südexponierten Hänge des Geratales zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen und die Lebensgrundlagen gefährdeter, im Gebiet lebender Arten unter den Reptilien und Insekten zu erhalten.
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Verordnung: 18.04.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Bindersleben werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es die vorhandenen Reste eines Quellriedes mit angrenzenden, derzeit forstwirtschaftlich überformten Erlenbruchwäldern als naturnahen Bestandteil der Kulturlandschaft südwestlich Erfurts zu erhalten und zu entwickeln.
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Verordnung: 17.04.1997 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Gispersleben-Viti werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es u. a. den überwiegend vorhandenen Magerrasen, der sich durch eine hohe Artenvielfalt an Flechten, Moosen und Gefäßpflanzen sowie Insekten, Spinnen und Mollusken auszeichnet, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Satzung: 19.12.1996 00:00
Kategorie: Stadtrecht, Umwelt, Verwaltung
In der Landeshauptstadt Erfurt werden Friedhöfe als öffentliche Einrichtungen betrieben. Grundlage für die Benutzung des Hauptfriedhofs und der Ortsteilfriedhöfe bildet die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Erfurt. Die Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe werden auf Grundlage der Friedhofsgebührensatzung erhoben.
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Verordnung: 22.06.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Erfurt werden Flächen in der Gemarkung Bischleben als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Die Gebiete erhalten die Bezeichnung "Kalkhügel und Fasanenjagdgebiet" bzw. "Flattighölzchen und Augustaburg". Ziel ist es 1. im Gebiet vorhandene hohe Artenvielfalt bei Höheren Pflanzen, Käfern, Tagfaltern, Heuschrecken, Libellen, Mollusken, Amphibien und Vögeln zu erhalten und zu schützen, 2. den Erhalt einer Reihe von bestandsbedrohten Arten unter den Käfern, Libellen,Mollusken und Amphibien mit Vorkommen von zum Teil regionaler Bedeutung durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu sichern, 3. die Entwicklung extensiver Magerrasen-Gesellschaften und regional bedeutender Pflanzengesellschaften der Feuchtbiotope zu fördern, 4. den Erhalt und die Entwicklung von Ackerwildkraut-Gesellschaften zu fördern, 5. die historische Landnutzung und den für Erfurt typischen kleinräumigen Abbau von Baustoffen zu dokumentieren und 6. das Betreiben einer nicht intensiv ausgerichteten landwirtschaftlichen Nutzung der Ackerflächen auf den zu den Schutzgebieten zählenden Pufferflächen zu sichern.
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Verordnung: 22.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
In der Gemarkung Melchendorf werden Flächen als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Ziel ist es Reste typischer Landschaftselemente an nordexponierten Hängen am Rande des Thüringer Beckens, die durch extensive menschliche Nutzung geprägt sind, zu erhalten und vor nachteiligen Veränderungen zu schützen.
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Verordnung: 22.03.1996 00:00
Kategorie: Ökologie, Stadtrecht, Umwelt
Im Erfurter Steigerwald werden Teiche und deren Uferbereiche bzw. deren Randzonen als Naturdenkmale unter Schutz gestellt. Ziel ist es die Feuchtgebiete und Standgewässer des Steigerwaldes mit ihrer hohen ökologischen Bedeutung in ihrer heutigen Form zu erhalten und zu entwickeln.
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