Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Für die Benutzung und die Beanspruchung von Leistungen des Stadtarchivs sind Gebühren und Auslagen nach der Gebührensatzung des Stadtarchivs Erfurt zu erheben.
Für die Benutzung der Horte an Grundschulen der Landeshauptstadt Erfurt (Schulhorte) werden Benutzungsgebühren erhoben. Diese Satzung regelt die Ermittlung der Gebührenhöhe, die Möglichkeiten der Ermäßigung der Gebühren bzw. Befreiung von den Gebühren.
Die Horte an den Grundschulen (Schulhorte) der Landeshauptstadt Erfurt werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Satzung regelt die Öffnungszeiten, das An-, Ab- und Ummeldeverfahren und die personenbezogenen Daten, die von den Kindern und Eltern, deren Kinder den Schulhort besuchen, erfasst werden dürfen.
Die Satzung der Landeshauptstadt Erfurt über die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungsgebühren in kommunalen Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (KitaSEF) wurde aufgehoben.
Die Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Erfurt und Kindertagespflege (KitaBenSEF) wurde am 05.11.2014 vom Stadtrat beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Satzung ist die Regelung zum entwässerungstechnischen Sondersatzungsgebiet im Güterverkehrszentrum Erfurt (GVZ) aufgehoben. Es gelten fortan die Regelungen der Entwässerungs- bzw. der Abwassergebührensatzung für das gesamte Stadtgebiet.
Die im Eigentum bzw. Verfügungsrecht der Landeshauptstadt Erfurt befindlichen Objekte werden für die Durchführung von kulturellen, sozialen oder privaten Veranstaltungen nach Maßgabe dieser Benutzungs- und Entgeltordnung zur Verfügung gestellt.
Für die Nutzung der kulturellen Einrichtungen der Landeshauptstadt Erfurt (Museen) werden Eintrittsgelder bzw. für kulturelle Veranstaltungen Preise nach dieser Tarifordnung erhoben. Ausgenommen von dieser Regelung ist der Besuch des Theaters Erfurt. Die Eintrittspreise hierfür bemessen sich nach einer gesonderten Preisregelung, die vom Stadtrat beschlossen wird.
Aufgrund einer spezialgesetzlichen Regelung finden die nach § 20 ThürRettG vereinbarten Benutzungsentgelte auf alle Nutzer des Rettungsdienstes Anwendung. Daher wurde die Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung des Rettungsdienstes aufgehoben.
Alle Maßnahmen der Feuerwehr zur Abwehr von Brandgefahren, anderen Gefahren und Katastrophengefahren und die gegenseitige Hilfe vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen dieser Satzung unentgeltlich. Kostenersatz und Gebühren für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr werden nach Maßgabe der Vorschriften dieser Satzung erhoben.
Der Inhalt der Stadtrechtssammlung kann auch im Bürgerservicebüro des Bürgeramtes (Tel. 0361 655-5444) in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 zu den Sprechzeiten eingesehen werden.