Wasserentnahme aus Oberflächengewässern der Stadt Erfurt
Auf Grund der anhaltenden Trockenheit haben sich die Durchflüsse in der Gera noch nicht erholt. Der zum Schutz der Flora und Fauna der Gewässer notwendige Wert von 1,5 m³/s Wasserdurchfluss am Pegel Möbisburg wird weiterhin nicht erreicht. Daher wird die gültige, zeitlich beschränkte Allgemeinverfügung zum Verbot von jeglichen Wasserentnahmen aus den Fließgewässern der Landeshauptstadt Erfurt bis auf Widerruf aufrechterhalten. Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden.