Amtsvormundschaften

Zwei Frauen sitzen nebeneinander, eine Frau erklärt der anderen etwas. Vor ihnen liegt ein Ordner mit Unterlagen.
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Informationen für Eltern und Interessierte

Wenn Eltern die Interessen ihrer Kinder aus tatsächlichen Hindernissen oder rechtlichen Gründen nicht mehr vertreten können oder dürfen, bekommen die Kinder einen gesetzlichen Vertreter. Dies tritt z. B. bei schwerer Krankheit der Eltern oder durch Eingriff in das Sorgerecht ein. Die gesetzliche Vertretung wird vom zuständigen Amtsgericht eingerichtet.

Die Person, die dann die gesetzliche Vertretung ausübt, nennt man Vormund oder Pfleger.

  • Von einem Vormund spricht man, wenn dieser die komplette elterliche Sorge ausübt.
  • Ein Pfleger übt nur Teilbereiche der elterlichen Sorge aus, z. B. die Gesundheitssorge und/oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht.

Zum Vormund/Pfleger bestimmt werden kann

  • ein Verwandter,
  • ein Bekannter,
  • eine sonstige Einzelperson (ein ehrenamtlicher Vormund/Pfleger) oder
  • das zuständige Jugendamt.

Zudem gibt es eine besondere Form der Vormundschaft, welche eintritt, wenn eine Kindesmutter noch minderjährig ist. Diese Vormundschaft tritt auf Grund der eingeschränkten Rechts- und Geschäftsfähigkeit der Kindesmutter kraft Gesetz mit der Geburt des Kindes ein und endet automatisch mit der Volljährigkeit der Kindesmutter.

Im Bereich der Vormundschaften/Pflegschaften gibt es auch die Möglichkeit, als Ehrenamtlicher tätig zu werden. Welche Voraussetzungen und Aufgaben ein ehrenamtlicher Vormund/Pfleger erfüllen muss, besprechen wir gern mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch. Bei Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit setzen Sie sich bitte mit uns unter den unten genannten Kontaktdaten in Verbindung.

Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Gerne beraten wir Sie auch in einem persönlichen Gespräch.

Vorsorgemöglichkeiten für Eltern

Als Eltern minderjähriger Kinder können Sie auch die Frage klären, wer im Falle Ihres Todes oder Ihrer Verhinderung (schwere Erkrankung etc.) die Vormundschaft übernehmen soll (§1776 Bürgerliches Gesetzbuch, Benennungsrecht der Eltern).

Sie können beispielsweise Familienmitglieder, Freunde, Lebenspartner oder die Großeltern als Vormund benennen bzw. ausschließen. Wichtig ist es, dass Sie

  • Ihren Wunsch schriftlich festhalten und bei der ausgewählten Person oder einem Notar  hinterlegen sowie
  • selbst zum Zeitpunkt der Abgabe dieser Erklärung Inhaber der vollständigen elterlichen Sorge sind.

Minderjährige, Geschäftsunfähige oder Personen, die unter Betreuung stehen, eignen sich nicht als Vormund.

Sollten Sie keine Vorsorge für eine mögliche Vormundschaft getroffen haben, bestimmt das Familiengericht von Amts wegen zunächst das Jugendamt zum Vormund für die minderjährigen Kinder.

Auch hierzu beraten wir Sie sehr gern in einem persönlichen Gespräch.

Informationen für Kinder und Jugendliche

Häufige Fragen

Was ist ein Vormund oder ein Pfleger?

Ein Vormund oder Pfleger ist eine Person (z. B. ein Freund Eurer Eltern oder Eure Großeltern), die für Euch alle rechtlichen Angelegenheiten klärt, wenn Eure Eltern dies nicht mehr für Euch tun können oder dürfen. Dies könnte zum Beispiel die Anmeldung in einer Schule oder eine Zustimmung bzw. Entscheidung zu einer Operation sein.

Ein Vormund darf alle Entscheidungen für Euch treffen.

Ein Pfleger darf über bestimmte Angelegenheiten für Euch entscheiden, also zum Beispiel nur über Eure Gesundheit (Gesundheitssorge) oder wo ihr lebt (Aufenthaltsbestimmungsrecht).

Wann bekommt man einen Vormund oder Pfleger?

Einen Vormund oder Pfleger bekommt Ihr zum Beispiel, wenn

  • Eure Eltern so schwer krank sind, dass sie nicht mehr in der Lage sind, für Euch Entscheidungen zu treffen,
  • Eure Eltern verstorben sind oder
  • ein Richter entschieden hat, dass Eure Eltern keine Entscheidungen mehr für Euch treffen dürfen.

Also dann, wenn Eure Eltern sich nicht mehr/oder eine Zeitlang nicht mehr um Euch kümmern können.

Da in Deutschland alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, nicht alle Entscheidungen für sich selbst treffen dürfen, brauchen sie eine Person, die dies in ihrem Interesse tut.

Wer bestimmt ob ein Kind einen Vormund oder Pfleger erhält?

Sobald feststeht, dass Eure Eltern Euch nicht mehr vertreten können oder dürfen, entscheidet ein Richter, ob ihr einen Vormund/Pfleger bekommt und wer anstelle Eurer Eltern für Euch da ist.

Eure Eltern oder auch ihr selbst könnt Euch auch gern eine bestimmte Person (z. B. Freund der Familie, Tante, Onkel, Oma, Opa) wünschen, die für Euch da ist und die Euch anstelle Eurer Eltern vertritt. Die Person die euch vertritt muss unter anderem

  • gesund sein,
  • selbst verantwortungsbewusst leben und
  • für Euch vertrauensvoll sein.

Ob eine Person diese Voraussetzungen erfüllt, also als Vormund oder Pfleger geeignet ist, entscheidet der Richter im Familiengericht bzw. wird vom Jugendamt überprüft.

Sollte es keine geeignete Person in Eurem Familien- und Bekanntenkreis geben, bekommt ihr einen Amts-Vormund oder Pfleger vom Jugendamt.

Habt ihr noch weitere Fragen oder unsere Beschreibung eines Vormundes/Pflegers nicht verstanden? Dann ruft uns gerne unter den unten aufgeführten Kontaktdaten an oder schaut mal bei uns in der Lüneburger Straße 3 rein.

Öffnungszeiten

 Standort in der Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus), 99085 Erfurt:

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:00 Uhr
und Termine nach Vereinbarung bitte per E-Mail (amtsvormundschaften@erfurt.de) oder telefonisch

Jugendamt

Kontakt

Frau Baumann
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4748+49 361 655-4748
work
Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Böttger
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4786+49 361 655-4786
work
Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Kießling
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4749+49 361 655-4749
work
Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Rudolph
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4796+49 361 655-4796
work
Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Scharfenberg
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4782+49 361 655-4782
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Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Herr Schild
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4793+49 361 655-4793
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Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Stöckigt
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4792+49 361 655-4792
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Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt
Frau Wolfram
Amtsvormundschaften
workTel. +49 361 655-4798+49 361 655-4798
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Lüneburger Straße 3 (Hansa-Haus)
99085 Erfurt