Beurkundungen

Allgemeine Informationen

Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind.

Unter einer Beurkundung versteht man die Anfertigung einer Niederschrift über diese Willenserklärungen in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.

Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu durch Gesetz ermächtigt wurden.

Angebote

Standesamt

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Ehe, Geburt; Tod),
  • Führung der Personenstandsbücher,
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen,
    • zur Namensführung, zur Vaterschaft,
    • zur Mutterschaft,
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden,
  • Mitwirkung bei Eheschließungen und Lebenspartnerschaften,
  • öffentlich-rechtliche Namensänderungen,
  • Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten und
  • Kirchenaustritte.

Urkundenstelle, Geburten- und Sterbefallabteilung

  • Beurkundung von Personenstandsfällen (Ehe, Geburt, Tod).
  • Führung der Personenstandsbücher,
  • Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen
    • zur Namensführung,
    • zur Mutter- und zur Vaterschaft,
  • Ausstellung von Personenstandsurkunden und
  • Kirchenaustritte.

Jugendamt

  • (vorgeburtliche) Vaterschaftsanerkennungen (das Jugendamt unterstützt auf Antrag die Kindesmutter, wenn der Kindesvater die Vaterschaft nicht anerkennen will oder wenn es Probleme mit Unterhaltszahlungen gibt),
  • (vorgeburtliche) Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung und
  • (vorgeburtliche) Sorgeerklärungen durch nicht miteinander verheiratete Eltern sowie
  • Unterhalt.

Kosten

Die Beurkundung ist beim Jugendamt kostenfrei.

Beurkundungen im Jugendamt sind nur bei vorheriger Terminvereinbarung möglich (Kontaktdaten siehe unten).