Standesamt
Leiterin Standesamt
Informationen zum Selbstbestimmungsgesetz (SBGG):
Das Gesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Hiernach sind u.a. Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen möglich. Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen erfolgt in zwei Schritten: 1. Schritt: die Anmeldung (Anmeldungen können seit dem 01.08.2024 im Standesamt abgegeben werden), 2. Schritt: die Erklärung (frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung möglich).
Ausführliche Informationen erhalten Sie hier.
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Standesamtes der Landeshauptstadt Erfurt
Das Standesamt informiert
Das Erfurter Standesamt (Urkundenstelle, Fachbereich Eheschließung und Sachgebiet Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie öffentlich-rechtliche Namensänderung) finden Sie im Bürgeramt in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1.
Der Fachbereich Eheschließung (im Altbau, 1. OG) sowie die Urkundenstelle (im Altbau, EG) haben Öffnungszeiten, an denen auch eine Vorsprache ohne vorherige Terminvereinbarung möglich ist. Für spezielle Anfragen (z.B. Vaterschaftsanerkennung, Namensänderung u.ä.) ist prinzipiell eine Terminvereinbarung ratsam - hierfür kontaktieren Sie bitte das Standesamt per E-Mail. Wir versuchen Ihnen sobald als möglich zu antworten und ggf. einen Termin vorzuschlagen. Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Anfrage per Mail Ihre personenbezogenen Daten unverschlüsselt an das Standesamt übermittelt werden.
Termine zum Kirchenaustritt vereinbaren Sie bitte online unter "Urkundenstelle".
Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten sowie öffentlich-rechtliche Namensänderung
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter den Zugeordneten Struktureinheiten: Sachgebiet Staatsangehörigkeits- und Namensrecht.
Anforderung von Urkunden
Sofern Sie eine Personenstandsurkunde benötigen, können Sie diese per Fax, Mail, Post oder mittels unseres Online-Formulars bei uns beantragen. Die Urkunde wird Ihnen dann per Nachnahme zugeschickt. Je nach aktuellem Arbeitsaufkommen kann es hier zu Bearbeitungszeiten von ca. 3 Wochen kommen.
Gerne können Sie jedoch auch zu den Öffnungszeiten persönlich in der standesamtlichen Urkundenstelle (im Bürgeramt, Erdgeschoss/Altbau, Raum 059) vorsprechen. Nach einer gewissen Bearbeitungszeit erhalten Sie die gewünschte Urkunde dann auch gleich ausgehändigt. Bitte halten Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache Ihr Ausweisdokument und ggf. Nachweise Ihres berechtigten/rechtlichen Interesses bereit (z.B. Vollmacht, Schreiben vom Gericht/Grundbuchamt etc., sofern es sich nicht um Ihre eigenen Urkunden handelt).
Beurkundung von Geburten
Die Beurkundung der neugeborenen "Erfurter Puffbohnen" erfolgt im Standesamt. Die zur Geburtsbeurkundung benötigten Unterlagen sollten die Kindeseltern bitte im Original im Krankenhaus einreichen. Diese werden von dort mit der entsprechenden Geburtsanzeige dem Standesamt weitergeleitet.
Fehlende Unterlagen können die Kindeseltern gerne per Post an das Standesamt übersenden bzw. auch direkt im Hausbriefkasten (am Haupteingang des Bürgeramtes) in einem Umschlag einwerfen (Beschriftung: Standesamt/Geburten). Die Anzahl der gewünschten Geburtsurkunden vermerken die Kindeseltern i.d.R. bereits auf der Geburtsanzeige im Krankenhaus. Die fertigen Unterlagen zum Baby (Geburtsurkunde sowie Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld und Elterngeld) schicken wir zusammen mit den eingereichten Unterlagen bequem per Nachnahme an die Eltern nach Hause. Sollte die Zusendung der Unterlagen per Nachnahme nicht gewünscht werden, wird um frühzeitige Terminvereinbarung zwecks persönlicher Abholung in der Urkundenstelle gebeten (Terminvereinbarung bitte per Telefon oder E-Mail). Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Anfrage per Mail Ihre personenbezogenen Daten unverschlüsselt an das Standesamt übermittelt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistung "Beurkundung von Geburten".
Beurkundung von Sterbefällen
Die Beurkundung von Sterbefällen erfolgt ebenfalls im Standesamt. Nach der Beurkundung werden die fertigen Unterlagen zum Sterbefall i.d.R. dem von den Angehörigen beauftragten Bestattungsinstitut ausgehändigt. Die zur Sterbefallbeurkundung benötigten Unterlagen sollten die Angehörigen im Original beim Bestattungsinstitut einreichen. Diese werden von dort dem Standesamt weitergeleitet.
Fehlende Unterlagen sollten die Angehörigen dem Bestattungsinstitut übergeben, per Post an das Standesamt senden oder im Hausbriefkasten am Haupteingang des Bürgeramtes in einem Umschlag einwerfen (Beschriftung: Standesamt/Sterbefälle). Nicht-Erfurter Bestattungsinstitute werfen die Unterlagen zum zu beurkundenden Sterbefall entweder in den Hausbriefkasten am Haupteingang des Bürgeramtes in einem Umschlag ein oder vereinbaren im Vorfeld einen Termin in der Urkundenstelle zur Anzeige/Beurkundung des Sterbefalles.
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistung "Beurkundung von Sterbefällen".
Information für Brautpaare
Sie beabsichtigen in den nächsten 6 Monaten zu heiraten? Sodann müssten Sie zunächst die Ehe bei Ihrem Wohnortstandesamt anmelden (unabhängig davon, bei welchem Standesamt die Eheschließung dann stattfinden soll). Für die Eheanmeldung sowie Terminreservierung sprechen Sie bitte frühestens 6 Monate vor Ihrem Wunschtermin im Hochzeitshaus mit Ihren vollständigen Unterlagen und dem ausgefüllten Fragebogen zur Eheanmeldung vor.
Sofern ein Ehegatte zur persönlichen Vorsprache verhindert ist, können Sie die Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung nutzen. Dazu füllen Sie bitte das Formular Schriftliche Eheanmeldung aus, fügen eine Ausweiskopie hinzu und übersenden die Dokumente postalisch an das Standesamt.
Weitere Informationen erhalten Sie unter den Leistungen "Anmeldung der Eheschließung" sowie "Eheschließung".
Beurkundung von Personenstandsfällen (Ehe, Geburt, Tod)
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Führung der Personenstandsbücher
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Beurkundung und Beglaubigung von Erklärungen zur Namensführung, zur Vaterschaft, zur Mutterschaft
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Ausstellung von Personenstandsurkunden
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Mitwirkung bei Eheschließungen
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öffentlich-rechtliche Namensänderungen
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Bearbeitung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
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Kirchenaustritte
Telefonische Erreichbarkeit:
Info-Telefon für den Bereich Eheschließungen: 0361 655-7651
Info-Telefon der Urkundenstelle, Geburts- und Sterbefallbeurkundungen: 0361 655-7654
Info-Telefon für das SG Staatsangehörigkeits- und Namensrecht: 0361 655-7670
Hinweise:
Eheschließungen finden im Hochzeitshaus, Große Arche 6, statt:
Wochentag | vormittags | nachmittags |
---|---|---|
Mittwoch | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr | 14:00 bis 15:30 Uhr |
Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr | |
Samstag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
Wichtiger Hinweis zur Barrierefreiheit im Hochzeitshaus
Sie haben einen Termin im Hochzeitshaus und sind Rollstuhlfahrer oder gehbehindert bzw. haben ein gesundheitliches Handicap, welches Ihnen das Treppensteigen unmöglich macht? Oder Sie haben Gäste in der Hochzeitsgesellschaft, welche in ihrer Mobilität eingeschränkt sind?
Dann geben Sie dies bitte den Mitarbeiter/-innen des Standesamtes im Vorfeld bekannt, damit entweder der Hublift am Portal genutzt oder Ihr Termin im Erdgeschoss des Hochzeitshauses durchgeführt werden kann.
Das denkmalgeschützte Hochzeitshaus ist leider nicht barrierefrei. Ein Aufzug ist nicht vorhanden.
Zusätzlich stehen im Rathausfestsaal folgende Eheschließungstermine in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung:
31.05.2025
30.08.2025
Gern können Sie sich auch im Empfangsgebäude des Egaparks zu folgenden Terminen das JA-Wort geben:
24.05.2025
07.06.2025
05.07.2025
19.07.2025
Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte zunächst direkt an die Ega GmbH über das Kontaktformular oder per E-Mail unter info@egapark-erfurt.de.
Weitere Informationen unter Heiraten in Erfurt sowie Heiraten im Egapark.
Dienstag | 09:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 09:00 - 12:30 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:30 Uhr |
Nur mit vorheriger Terminvereinbarung.
Stadtbahn Linie 2 Haltestelle Anger
Stadtbahn Linie 1, 2, 3, 5, 6 Haltestelle Hauptbahnhof
Stadtbus Linie 52, 61, 155, 235, 35 Haltestelle Busbahnhof
Stadtbus Linie 9, 51, 60 Haltestelle Hauptbahnhof
- Anmeldung der Eheschließung
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung
- Beurkundung einer Auslandseheschließung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Eheschließung
- Erklärung zum Geschlechtseintrag gemäß SBGG
- Kirchenaustritt
- Namensänderung zum Familiennamen nach dem BGB und EGBGB
- Namensangleichungen nach BVFG und EGBGB
- Eheschließung: Information Unterlagen Anmeldung [pdf-online]
- Standesamt: Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses [pdf-online]
- Standesamt: Fragebogen zur Eheanmeldung [pdf-online]
- Standesamt: Information und Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister [pdf-online]
- Standesamt: Information und Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister [pdf-online]
- Beurkundung eines Auslandssterbefalls
- Beurkundung von Geburten der Kinder die in Erfurt geboren wurden
- Information zum Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
- Information zur Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
- Namensführung für Vertriebene und Spätaussiedler
- Personenstandsregister des Standesamtes und des Stadtarchives Erfurt
- Standesamt Merkblatt Erhebung personenbezogener Daten Art 13 DS GVO