Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung
Der Fachbereich informiert
Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde ist für Anliegen zum Erwerb, Besitz (Staatsangehörigkeitsfeststellung / Staatsangehörigkeitsausweis / Optionsverfahren), Nicht-Besitz (Negativbescheinigung) und Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit sowie für öffentlich-rechtliche Namensänderungen nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NamÄndG) zuständig.
Die persönliche Vorsprache im Amt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
Die Staatsangehörigkeits- und Namensänderungsbehörde ist derzeit aus arbeitsorganisatorischen Gründen telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar. Für sonstige Fragen (keine Terminbuchungen!) erreichen Sie die Sachbearbeiter telefonisch unter der 0361/655-7670 zu folgenden Zeiten:
Montag und Mittwoch jeweils von 08:00 bis 13:00 Uhr
Außerhalb der o.g. Zeiten erreichen Sie uns stets per E-Mail: einbuergerung@erfurt.de
Des Weiteren bitten wir Sie, von Sachstandsanfragen zu laufenden Verfahren abzusehen. Dies führt zu einer enormen Entlastung der Einbürgerungsstelle und verkürzt langfristig die Bearbeitungszeit der Einbürgerungsanträge.
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Die Sach- und Rechtslage zur Einbürgerung ist äußerst komplex und umfangreich, weshalb vor einer gebührenpflichtigen Antragstellung stets ein persönliches Beratungsgespräch erfolgen sollte. In dem Beratungsgespräch werden Sie ausführlich über die zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen, das Antragsverfahren und dessen Ablauf, Gebührenpflicht, individuell erforderliche Unterlagen etc. informiert. Hierbei kann auch eine reale Einschätzung erfolgen, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung von Ihnen erfüllt werden und eine gebührenpflichtige Beantragung der Einbürgerung Erfolgsaussichten hat.
Alternativ können Sie gern unseren Einbürgerungs-Check nutzen, um unverbindlich von Zuhause aus zu prüfen, ob Sie aller Voraussicht nach die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen. Bei positivem Ergebnis und keinem weiteren Klärungsbedarf Ihrerseits,
können Sie anstelle des ausführlichen Beratungsgesprächs die Antragsformulare herunterladen und ausdrucken. Bitte beachten Sie, dass - im Gegensatz zum Beratungsgespräch - eine individuelle Auflistung der erforderlichen Unterlagen nicht möglich ist. Grundsätzlich gilt, dass von jedem Antragsteller
- ein gültiger Reisepass oder eine ID-Karte (wenn diese zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland berechtigt),
- der aktuelle Aufenthaltstitel (ggf. mit Zusatzblatt)
- Nachweise über den Personen- bzw. Familienstand
- Geburtsurkunde
- ggf. Heiratsurkunde
- ggf. Scheidungsurteil
- ggf. Sterbeurkunde vom Ehepartner
- ein aktuelles Passbild (bitte Name und Geburtsdatum auf der Rückseite vermerken)
- Nachweise über Einkommen und Vermögen
- aktueller Arbeitsvertrag,
- ggf. Gewerbeanmeldung,
- ggf. Immatrikulations- oder Schulbescheinigung,
- Verdienstbescheinigung der letzten drei Monate,
- Lohnsteuerbescheinigungen der letzten drei Jahre,
- ggf. Gewinn- und Verlustrechnung/BWA der letzten 12 Monate, erstellt und unterschrieben vom Steuerberater
- ggf. Bescheide über den Bezug von Bürgergeld, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, Renten, Ausbildungsförderung usw.
- ein Nachweis über eine bestehende Krankenversicherung
- ein Nachweis über die Altersabsicherung (in der Regel der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung, ggf. private Rentenversicherung)
- der Mietvertrag einschließlich Nachweis über die erfolgte Mietzahlung im letzten Monat
- ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Zertifikat Deutsch (B 1) oder ein gleich- oder höherwertiges Sprachdiplom oder
- Schulabschluss (mindestens Hauptschule) oder
- Versetzung in die 10. Klasse einer weiterführenden, deutschsprachigen Schule oder
- vierjähriger, erfolgreicher (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) Besuch einer deutschsprachigen Schule oder
- erfolgreicher Abschluss eines deutschsprachigen Studiums oder einer Berufsausbildung in Deutschland
- ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse
- Zertifikat Test "Leben in Deutschland" / Einbürgerungstest oder
- Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissenschaften, Sozialwissenschaften und Politologie sowie Lehramt mit einer entsprechenden Fächerkombination erfolgreich absolviert oder
- erfolgreicher Abschluss einer Berufsausbildung mit Besuch einer berufsbildenden Schule oder
- Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen Schule oder
- vierjähriger, erfolgreicher (Versetzung in die nächsthöhere Klasse) Besuch einer deutschsprachigen Schule mit mindestens einjährigem Sozialkundeunterricht
vorzulegen sind.
Bei Kindern werden eine Bescheinigung über den Schul- bzw. Kindergartenbesuch (mit Stellungnahme des Kindergartens zur altersgerechten Sprachentwicklung) sowie die letzten vier Schuljahresendzeugnisse benötigt.
Bitte beachten Sie, dass die Aufzählung der Dokumente keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es ist möglich, dass je nach Einzelfall die Vorlage weiterer Unterlagen notwendig ist.
Nutzen Sie bitte das bereitgestellte Antragspaket Einbürgerung.
Sobald Sie den Antrag vollständig ausgefüllt und alle Unterlagen zu Ihrer Person zusammengestellt haben, können Sie den unterschriebenen Antrag mit den dazu einzureichenden Unterlagen (bitte nur Kopien der Unterlagen!) postalisch an folgende Anschrift senden:
Stadtverwaltung Erfurt
Bürgeramt / Abt. Standesamt
SG Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
99111 Erfurt
Alternativ können die Antragsunterlagen in einem verschlossenen Umschlag in den Hausbriefkasten des Bürgeramtes in der Bürgermeister-Wagner-Straße 1 in 99084 Erfurt eingeworfen werden.
Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, muss jeweils ein eigener Antrag gestellt werden. Minderjährige Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit einem Elternteil miteingebürgert werden oder ihre gesetzlichen Vertreter stellen einen Antrag für die Kinder.
Sie sind nach dem Einbürgerungs-Check unsicher, ob Sie alle Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen und haben Klärungsbedarf? Sehen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse von einer postalischen Antragstellung auf Einbürgerung ab, um aussichtslose Anträge zu vermeiden. Bitte vereinbaren Sie zunächst einen Termin für ein persönliches und individuelles Beratungsgespräch im Standesamt, um offene Fragen und die Erfolgsaussichten vor einer gebührenpflichtigen Antragstellung zu klären.
Terminvergabe im Sachgebiet Staatsangehörigkeits- und Namensrecht
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich schriftlich bzw. per E-Mail.
Leider kommt es aufgrund massiv gestiegener Antragszahlen und des bestehenden Arbeitsrückstandes noch immer zu langen Vorlaufzeiten bei Terminvergaben für Beratungen zur Einbürgerung.
Im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz erfolgt die Terminvergabe chronologisch nach Eingang im Standesamt. Sodann erhalten Sie zunächst eine Eingangsbestätigung. Wir bitten um Verständnis, dass die individuelle Beantwortung und Terminvergabe einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Sie haben die Möglichkeit uns Ihre Terminanfrage schriftlich/ per Post zuzusenden (Anschrift: Bürgeramt, Abt. Standesamt; Bürgermeister-Wagner-Straße 1, 99084 Erfurt)
oder
Ihre Terminanfrage schriftlich/ per Mail zu stellen (einbuergerung@erfurt.de)
Es wäre wünschenswert, wenn Ihre Terminanfrage folgende Angaben enthält:
- Ihr konkretes Anliegen (z. B. Beratung zur Einbürgerung, Beratung zur öffentlich-
rechtlichen Namensänderung)
- die Personenzahl,
- jeweils den/die vollständigen Namen, Geburtsdatum, Wohnanschrift und
- eine Telefonnummer
Bitte beachten Sie bei der postalischen Zusendung von Einbürgerungsanträgen, dass dies keine persönliche Vorsprache ersetzt und nicht zu einer beschleunigten bzw. bevorzugten Behandlung führt.
Sobald sich Ihr Antrag in Bearbeitung befindet und die von Ihnen übersandten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft wurden, erhalten Sie zu gegebener Zeit ein Anschreiben mit einem Termin zur persönlichen Vorsprache und weiteren Informationen zu Ihrem Einzelfall.
Es sei bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass angesichts der hohen Antragszahlen und des erheblichen Arbeitsrückstandes bedauerlicherweise mit langen Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Ungeachtet dessen ist die Stadtverwaltung Erfurt weiterhin bestrebt, geeignete personelle und arbeitsorganisatorische Maßnahmen zu realisieren, um Warte- und Bearbeitungszeiten zu verkürzen und schnellstmöglich wieder in vollem Leistungsumfang für Sie da zu sein.
Termine hinsichtlich Anliegen zur öffentlich-rechtlichen Namensänderung bzw. anderen Sachverhalten zum Staatsangehörigkeitsrecht (z.B. Antrag Negativbescheinigung / Bescheinigung über den Nichtbesitz der deutschen Staatsangehörigkeit) stellen Sie bitte ebenfalls schriftlich per Post bzw. an die o.g. Mailadresse.
Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Terminanfrage per Mail Ihre personenbezogenen Daten unverschlüsselt an das Standesamt übermittelt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.
Ihr Team Einbürgerung
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzuges
- Aufenthalt zum Zweck des Studiums
- Ausländerbeirat
- Aussiedler und Flüchtlinge
- Bearbeitung/ Vollzug aller asylrechtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung/ Vollzug aller Ausländerangelegenheiten
- Beratung und Hilfestellung für Migranten und binationale Partnerschaften
- Besuchseinladung: Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den touristischen Aufenthalt von Ausländern
- Durchführung/ Vollzug von Angelegenheiten im Staatsangehörigkeitsrecht
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Information und Aufklärung von Migranten und Deutschen
- Integrationsprojekte, Hilfsprojekte
- Interkulturelle Konfliktvermittlung
- Multikulturelle Veranstaltungen
- Unterbringung, Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern und Flüchtlingen