Aufenthalt zum Zweck des Studiums

Information zu der Leistung

Finanzierung

Eine gesicherte Finanzierung liegt vor, wenn monatliche Mittel mindestens in Höhe des aktuellen BAföG-Satzes (derzeit 853,00 EUR) zur Verfügung stehen.

Die Finanzierung kann wie folgt nachgewiesen werden:

  • Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
  • Sperrkonto mit mindestens 10.236,00 EUR
  • Stipendium des Heimatlandes oder eines deutschen öffentlichen Trägers

Im Rahmen einer erlaubten Beschäftigung kann - nach Vorlage eines Arbeitsvertrages - ein Hinzuverdienst berücksichtigt werden.

Beschäftigung während des Studiums

Während des Studiums ist eine Beschäftigung von 120 Tagen bzw. 240 halben Tagen je Kalenderjahr zugelassen. Grundsätzlich gilt, dass die Beschäftigung das Studium nicht beeinträchtigen darf.

Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis bei Wechsel des Studienganges/ der Hochschule oder bei Studienabbruch

Ihre Aufenthaltserlaubnis ist an einen konkreten Zweck (Studium), eine konkrete Fachrichtung sowie an eine bestimmte Hochschule gebunden. Die Aufenthaltserlaubnis erlischt vorzeitig, wenn das Studium abgebrochen oder (vorzeitig) beendet wird. Ab diesem Zeitpunkt besitzen Sie keine gültige Aufenthaltserlaubnis mehr.

Bei erfolgreichem Studienabschluss endet der Aufenthaltszweck mit Ablauf des Semesters, in welchem das Abschlusszertifikat (Diplom, Magister, Bachelor, Master) ausgestellt wurde.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • gültiger National-/ Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Passbild, nicht älter als sechs Monate
  • Nachweis über die Teilnahme am Studium (Immatrikulation, Studienverlauf), bei Erteilung ist zusätzlich die bedingte Zulassung notwendig
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto oder ähnliches)
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnraum: Miet- bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern und Höhe der Gesamtmiete inklusive Nebenkosten

Kosten

  • 100,00 EUR für die Erteilung
  •   93,00 EUR für eine Verlängerung
  • Es können im Einzelfall weitere Gebühren anfallen.

 

Weiterführende Informationen

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass Sie gegebenenfalls ein Visum zur Einreise nach Deutschland benötigen.

Auf den Seiten des Auswärtigen Amtes können Sie eine Übersicht zur Visumpflicht bzw. Visumfreiheit bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland abrufen.

Die Aufenthaltsdauer für studienvorbereitende Maßnahmen ist in der Regel auf längstens zwei Jahre ab Einreise beschränkt.

Ein persönliches Erscheinen ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.

Ansprechpartner

Ausländerbehörde
workTel. +49 361 655-5444+49 361 655-5444faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle