Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzuges

Information zu der Leistung

Bevor Ihr ausländischer Ehepartner und / oder Ihr ausländisches Kind nach Deutschland einreisen kann, benötigen diese ein Visum zum Familiennachzug (Ehegattennachzug / Kindernachzug).

Sollte eine Eheschließung im Bundesgebiet erfolgen, ist auch dafür ein entsprechendes Visum nötig. Dieses kann bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden.

Bei der Einreise zum Zweck der Eheschließung / Familiennachzug (Ehegattennachzug) müssen beide Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein. Weiterhin muss sich der nachziehende Ehepartner vor der Einreise in der Regel auf einfache Art in deutscher Sprache (A1) verständigen können.

Benötigte Unterlagen

Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen:

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
  • gültiger National- / Reisepass
  • 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
  • ggf. Heiratsurkunde im Original oder als Ausfertigung mit Apostille oder Legalisation, ggf. deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeideten Übersetzer
  • ggf. Geburtsurkunde der Kinder (falls erforderlich mit Apostille oder Legalisationsvermerk), ggf. deutsche, beglaubigte Übersetzung durch einen in Deutschland beeideten Übersetzer zzgl. Sorgerechtsentscheidung
  • ggf. Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse, Sprachniveau A1
  • ggf. Gehaltsabrechnung beider Ehepartner der letzten 3 bzw. 12 Monate zzgl. des aktuellen Arbeitsvertrages oder einer Arbeitgeberbestätigung über Art und Dauer der aktuellen Beschäftigung
  • bei Selbständigkeit: aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung des Steuerberaters über die letzten 3 bzw. 12 Monate, aktueller Einkommenssteuerbescheid, Krankenversicherungsnachweis für beide Ehepartner zzgl. Höhe der Krankenversicherungsleistungen, Gewerbeanmeldung, Renten- bzw. Lebensversicherungsnachweise
  • Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnraum: Miet- bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern und Höhe der Gesamtmiete inklusive der Nebenkosten
  • Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
  • ggf. Schul- oder Kindertagesstättenbescheinigung

Diese Auflistung ist im Einzelfall nicht abschließend. Es können weitere Unterlagen benötigt werden. Weiterhin kann es abweichend zu der oben stehenden Auflistung Ausnahmen geben. Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Kosten

  • 100,00 EUR für die Erteilung
  •   93,00 EUR für eine Verlängerung
  • Es können im Einzelfall weitere Gebühren anfallen.

Weiterführende Informationen

Hinweis

Für die Einreise zum Zweck des Familiennachzuges wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden muss.

Für nachfolgend aufgeführte Länder und deren Staatsangehörige ist aktuell kein Visumverfahren erforderlich: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika, der Republik Korea, Staatsangehörige aus Mitgliedsländern der EU, Schweiz, Liechtenstein, Island sowie Norwegen.

Ein persönliches Erscheinen ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.

Ansprechpartner

Ausländerbehörde
workTel. +49 361 655-5444+49 361 655-5444faxFax +49 361 655-7777

Zuständige Stelle