Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Erwerbstätigkeit ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
Jeder Aufenthaltstitel muss erkennen lassen, ob die Ausübung einer Erwerbstätigkeit erlaubt ist.
EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Norwegen, Lichtenstein oder aus der Schweiz und deren Familienangehörige brauchen keinen gesonderten Aufenthaltstitel zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit. Dasselbe gilt für Inhaber eines Aufenthaltstitels mit dem Eintrag "Erwerbstätigkeit gestattet".
Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- gültiger National- / Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Es besteht die Möglichkeit in der Ausländerbehörde unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Wartebereich der Ausländerbehörde. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
- Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot (bei Verlängerung 3 aktuelle Lohnabrechnungen)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnraum: Miet- bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern und Höhe der Gesamtmiete inklusive der Nebenkosten
- ggf. Nachweis über Studienabschluss
- ggf. Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation)
- ggf. Einladungsschreiben der Gastfamilie und Au Pair-Vertrag
- vollständiges Unternehmenskonzept (Businessplan) bei Selbständigkeit zzgl. der gesicherten Finanzierung (Eigenkapital oder Kreditzusage)
- Werkvertragsarbeitnehmerkarte
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung benötigen Sie das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Formular.
- 100,00 EUR für die Erteilung
- 93,00 EUR für eine Verlängerung
- Es können im Einzelfall weitere Gebühren anfallen.
Hinweis
Für die Einreise zum Zweck der Erwerbstätigkeit wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden muss.
Für nachfolgend aufgeführte Länder und deren Staatsangehörige ist aktuell kein Visumverfahren erforderlich: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika und der Republik Korea.
Ein persönliches Erscheinen ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.
- Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
- Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzuges
- Aufenthalt zum Zweck des Studiums
- Ausländerbeirat
- Aussiedler und Flüchtlinge
- Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung
- Bearbeitung/ Vollzug aller asylrechtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung/ Vollzug aller Ausländerangelegenheiten
- Beratung und Hilfestellung für Migranten und binationale Partnerschaften
- Besuchseinladung: Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den touristischen Aufenthalt von Ausländern
- Durchführung/ Vollzug von Angelegenheiten im Staatsangehörigkeitsrecht
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Information und Aufklärung von Migranten und Deutschen
- Integrationsprojekte, Hilfsprojekte
- Interkulturelle Konfliktvermittlung
- Multikulturelle Veranstaltungen
- Unterbringung, Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern und Flüchtlingen