Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Information zu der Leistung

Asylbewerberleistungen sind Leistungen für Menschen im laufenden Asylverfahren sowie ohne gesicherten Aufenthalt. Die Leistungen sind einkommens- und vermögensabhängig.

Weitere Informationen finden Sie unter Sozialplattform - Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Plattform ist ein Projekt des Bundes und der Länder und enthält auch eine ausführliche Leistungsbeschreibung in leichter Sprache.

Benötigte Unterlagen

  • Ausweisdokumente (z.B. Aufenthaltsgestattung, Aussetzung der Abschiebung)
  • Zuweisungsentscheidung nach Aufenthaltsgesetz
  • Nachweise über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse  (z.B. Einkommen, Vermögen, Kontoauszüge zur Einsicht, Mietvertrag und letzte Mietänderung)

Kosten

  • keine

Weiterführende Informationen

Leistungsgewährung nach dem AsylbLG

alle Einzel- und Gemeinschaftsunterkünfte

  • Anträge auf Gewährung von Asylbewerberleistungen
  • Einkommensanrechnung
  • Einzel-/Mehrbedarfe
  • Verpflichtungen zu Integrationskursen

E-Mail: leistung.migration@erfurt.de

Krankenhilfe nach AsylbLG i.V.m. § 264 SGB V

  • An-/Abmeldung Krankenversicherung
  • Dolmetscheranträge
  • Prüfung Heil-/Kostenpläne

E-Mail: krankenhilfe.migration@erfurt.de

Zur Beantragung von Leistungen nach dem AsylbLG nutzen Sie bitte das auf dem Zentralen Formularserver des Freistaates Thüringen bereitgestellte Formular.

Ansprechpartner

Frau Jonas-Röser
Sachgebietsleiterin
workTel. +49 361 655-6360+49 361 655-6360faxFax +49 361 655-6748

Zuständige Stelle