Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung
Eine Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung in Deutschland können Sie beantragen, wenn die Bundesagentur für Arbeit dieser Tätigkeit zugestimmt hat oder die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist.
Während der Berufsausbildung dürfen Sie eine von der Berufsausbildung unabhängige Beschäftigung bis zu zehn Stunden in der Woche ausüben.
Nach erfolgreichem Abschluss der Berufsausbildung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Suche nach einem der Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz beantragen.
Diese Aufenthaltserlaubnis wird für maximal ein Jahr erteilt.
Alle Unterlagen sind im Original und als Kopie vorzulegen:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
- gültiger National- / Reisepass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Es besteht die Möglichkeit in der Ausländerbehörde unter Nutzung des Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk" ein biometrisches Passfoto zum Preis von 6,00 EUR zu erstellen. Der Automat ist für Brillenträger sowie für Babys und Kleinkinder nur bedingt nutzbar. Das Foto wird ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet und kann Ihnen nicht in ausgedruckter oder elektronischer Form zur Verfügung gestellt werden. Bitte begeben Sie sich bei Terminbuchung rechtzeitig vor Ihrem gebuchten Termin zum Fotoautomaten im Wartebereich der Ausländerbehörde. Weitere Informationen zum Fotoautomaten "Speed-Capture-Kiosk".
- Arbeitsvertrag bzw. Nachweis über ein konkretes Arbeitsplatzangebot
- Nachweis über Sicherung des Lebensunterhaltes (z.B. Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
- Nachweis über ausreichend zur Verfügung stehenden Wohnraum: Miet- bzw. Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche in Quadratmetern und Höhe der Gesamtmiete inklusive der Nebenkosten
- Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für die Ausbildung; in der Regel mindestens Kompetenzstufe B1
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Im Einzelfall können weitere Unterlagen benötigt werden. Außerdem kann es abweichend zu Ausnahmen kommen. Hierzu finden Sie ggf. weitere Informationen auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Ausbildung benötigen Sie das von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellte Formular.
- 100,00 EUR für die Erteilung
- 93,00 EUR für eine Verlängerung
- Es können im Einzelfall weitere Gebühren anfallen.
Für die Einreise zum Zweck der Ausbildung wird in der Regel ein Visum benötigt, welches bei der Deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) im Heimatland beantragt werden muss.
Für nachfolgend genannte Länder und deren Staatsangehörige ist kein Visumverfahren erforderlich: Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Vereinigte Staaten von Amerika und der Republik Korea.
Ein persönliches Erscheinen ist für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zwingend erforderlich.
Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch immer einen Termin über die Online-Terminvereinbarung der Ausländerbehörde.
- Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit
- Aufenthalt zum Zweck des Familiennachzuges
- Aufenthalt zum Zweck des Studiums
- Ausländerbeirat
- Aussiedler und Flüchtlinge
- Bearbeitung von Anträgen zur Einbürgerung
- Bearbeitung/ Vollzug aller asylrechtlichen Angelegenheiten
- Bearbeitung/ Vollzug aller Ausländerangelegenheiten
- Beratung und Hilfestellung für Migranten und binationale Partnerschaften
- Besuchseinladung: Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen für den touristischen Aufenthalt von Ausländern
- Durchführung/ Vollzug von Angelegenheiten im Staatsangehörigkeitsrecht
- Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Information und Aufklärung von Migranten und Deutschen
- Integrationsprojekte, Hilfsprojekte
- Interkulturelle Konfliktvermittlung
- Multikulturelle Veranstaltungen
- Unterbringung, Beratung und Betreuung von Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Spätaussiedlern, jüdischen Zuwanderern und Flüchtlingen