Erklärung zum Geschlechtseintrag gemäß SBGG
- Personen, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, können gegenüber dem Standesamt erklären, dass ihr Geschlechtseintrag durch die Bezeichnung männlich, weiblich, divers ersetzt oder ganz gestrichen wird.
- Mit der Änderung des Geschlechts sind neue Vornamen zu bestimmen, wenn die bisherigen Vornamen nicht dem neu gewählten Geschlecht entsprechen. Die Anzahl der Vornamen kann geändert werden; maximal fünf Vornamen sind möglich.
- Die Änderung des Geschlechts und der Vornamen gemäß SBGG erfolgt in zwei Schritten:
1. Schritt: Die Anmeldung
- Anmeldungen können seit dem 01.08.2024 im Standesamt abgegeben werden.
- Die Anmeldung kann mündlich bei persönlicher Vorsprache im Standesamt erfolgen (zu den Öffnungszeiten im Hochzeitshaus oder in der Urkundenstelle im Bürgeramt) oder auch schriftlich/per Post (jeweils unter Vorlage eines amtlich gültigen Ausweisdokuments).
- Ein Formular zur schriftlichen Anmeldung wird auf Nachfrage gerne ausgehändigt; die Anmeldung kann jedoch auch frei schriftlich formuliert werden.
2. Schritt: Die Erklärung
- Die Erklärung ist frühestens drei Monate und spätestens sechs Monate nach der Anmeldung möglich.
- Die Erklärung muss bei dem gleichen Standesamt erfolgen bei dem auch die Anmeldung erfolgt ist.
- die Beurkundung der Erklärung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Hauptwohnsitz sollte in Erfurt sein; unabhängig vom Geburtsort.
- Für die Anmeldungen bzw. Erklärungen von minderjährigen Personen, Personen mit Vormund oder Betreuer oder Personen, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenden Sie sich gerne im Vorfeld an das Standesamt, um Details zu klären und einen Termin zu vereinbaren.
- Gültiges amtliches Ausweisdokument (Personalausweis/ Reisepass).
- Geburtsurkunde (entfällt jedoch, sofern der Geburtsort Erfurt ist).
- Falls bereits eine Ehe oder Lebenspartnerschaft geschlossen wurde, eine diesbezügliche Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde.
- Bei fremdsprachigen Dokumenten ist eine Übersetzung eines in Deutschland beeidigten Dolmetschers mit notwendig.
Zusätzlich bei ausländischen Staatsangehörigen:
- Nachweis des Aufenthalts (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel).
Zusätzlich bei Minderjährigen:
- amtliche Ausweisdokumente der Eltern/ der gesetzlichen Vertreter,
- ein aktueller Nachweis zum Sorgerecht der gesetzlichen Vertreter.
Bedenken Sie bitte, dass die Aufzählung der benötigten Dokumente keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Es kann möglich sein, dass bei Bearbeitung des Sachverhaltes weitere Unterlagen gebraucht werden, damit eine abschließende Prüfung möglich ist.
Rechtsgrundlage: Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften (SBGG) tritt zum 01.11.2024 in Kraft; die Anmeldung zur Erklärung ist bereits ab dem 01.08.2024 möglich.
Bitte beachten Sie, dass nach der Erklärung nicht sofort eine neue Geburtsurkunde ausgehändigt werden kann. Die Erklärung wird grundsätzlich wirksam, wenn Sie ihrem Geburtsstandesamt zugeht. Dort wird ihr Geburtseintrag entsprechend fortgeschrieben und erst danach kann Ihnen eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden, welche wiederum die Grundlage für neue Ausweisdokumente ist.
Termine zur Beantragung neuer Ausweisdokumente vereinbaren Sie bitte zuständigkeitshalber mit dem Bürgerservice: Terminvereinbarung Bürgerservice im Bürgeramt | Online-Dienste Erfurt
Sie haben weitere Fragen zur Thematik? Kein Problem – wenden Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an das Standesamt.
- Anlegung und Fortführung von Personenstandsregistern
- Anmeldung der Eheschließung
- Auskünfte aus archivierten Personenstandsbüchern
- Ausstellen von Zeugniskopien
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- Ausstellung von Verdienstnachweisen
- Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
- Beglaubigung von Schriftstücken und Handzeichen (Unterschriften)
- Bescheinigung über Arbeitsentgelte
- Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
- Beurkundung einer Auslandseheschließung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Eheschließung
- Eheurkunde
- Geburtsanzeige
- Geburtsurkunde
- Kirchenaustritt
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensänderung zum Familiennamen nach dem BGB und EGBGB
- Namensangleichungen nach BVFG und EGBGB
- Ordnungsbehördliche Bestattung
- Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs
- Sterbefallanzeige
- Sterbefallbeurkundung
- Totenscheinarchiv/Bestattungswesen
- Vaterschaftsanerkennung