Beurkundung von Geburten

Information zu der Leistung

  • grundsätzlich kann die Geburt eines Kindes nur dann in Erfurt beurkundet werden, wenn das Kind auch in Erfurt geboren ist
  • sofern Ihr Baby in einem Erfurter Krankenhaus oder Geburtshaus geboren wird, erfolgt die schriftliche Geburtsanzeige durch diese Einrichtung
  • wird das Kind anderswo geboren (z.B. Hausgeburt in der Wohnung), dann ist die Geburtsanzeige mündlich zu erstatten (Anzeigepflichtige: das sorgeberechtigte Elternteil und jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigener Kenntnis unterrichtet ist)
  • erfolgt die Geburtsanzeige durch ein Krankenhaus, werden dem Standesamt durch einen Botendienst von dort auch die Dokumente übergeben, welche Sie für die Beurkundung im Krankenhaus abgegeben haben
  • erfolgt die Geburtsanzeige durch ein Geburtshaus oder mündlich, sind die zur Geburtsbeurkundung notwendigen Unterlagen persönlich in der standesamtlichen Urkundenstelle (im Bürgeramt) einzureichen
  • die Geburtsanzeige hat innerhalb einer Woche nach dem Tag der Geburt gegenüber dem Standesamt zu erfolgen

Benötigte Unterlagen

  • schriftliche oder mündliche Geburtsanzeige (siehe Informationen)
  • Identitätsdokumente der Kindeseltern (i.d.R. Personalausweis oder Reisepass)
  • urkundliche Nachweise zum Familienstand der Mutter bzw. zu den Personalien und der Namensführung der Kindeseltern, dies können u.a. sein
    • Geburtsurkunde
    • Eheurkunde
    • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Sterbeurkunde
    • Scheidungsurteil
    • Bescheinigung über Namensführung bzw. Namensänderung
    • beglaubigte Abschrift von Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterbeeinträgen, Einbürgerungsurkunde, Familienstandsbescheinigung usw.
  • pränatale Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung (wenn vorhanden)
  • bei Geburtsbeurkundungen mit Auslandsbeteiligung und Dokumenten in nicht deutscher Sprache sind ggf. noch Übersetzungen eines öffentlich beeideten Dolmetschers mit vorzulegen
  • ausländische Urkunden sind i.d.R. mit entsprechenden Überbeglaubigungen vorzulegen (Apostille bzw. Legalisation); für Urkunden aus einigen Staaten ist eine gesonderte Echtheitsprüfung durch die Deutsche Botschaft notwendig; bezüglich der Überbeglaubigung und der Echtheitsprüfung entscheidet im Einzelfall das Standesamt
  • die o.g. Dokumente sind grundsätzlich alle im Original vorzulegen

Bitte beachten Sie, dass die o.g. Informationen nicht alle Einzelfälle erfassen und demzufolge nicht abschließen sind! Das Standesamt kann die Vorlage weiterer Dokumente verlangen, wenn dies zur Beurkundung notwendig ist.

Kosten

  • im Zusammenhang mit der Geburtsbeurkundung werden jeweils eine Geburtsurkunde für Elterngeld, Kindergeld und Mutterschaftshilfe/Krankenkasse gebührenfrei ausgestellt
  • für jede weitere Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben

Weiterführende Informationen

Erhalt der Urkunden

  • die standesamtliche Geburtsbeurkundung erfolgt i.d.R. eine Woche nach der Geburt des Kindes und Vorlage der vollständigen Unterlagen
  • die fertigen Unterlagen zum Baby (Geburtsurkunde sowie Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld und Elterngeld) schickt das Standesamt zusammen mit den eingereichten Unterlagen bequem per Nachnahme an die Eltern nach Hause. Sollte die Zusendung der Unterlagen per Nachnahme nicht gewünscht werden, lassen die Kindeseltern bitte einen entsprechenden Vermerk an den Dokumenten im Krankenhaus anbringen oder kontaktieren das Standesamt eigenständig zwecks Terminvereinbarung zur persönlichen Abholung in der Urkundenstelle (Terminvereinbarung bitte per Telefon oder E-Mail; persönliche Vorsprache eines Elternteils oder durch eine bevollmächtigte Person mit entsprechender Vollmacht)
  • bei Fragen zum Bearbeitungsstand wenden Sie sich bitte telefonisch an die standesamtlichen Urkundenstelle unter 0361/655-7654