Kirchenaustritt
- Hauptwohnsitz muss in Erfurt sein
- Austritt nur möglich aus einer Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist
- Austrittserklärungen sind möglich in der Urkundenstelle (im Bürgeramt, Bürgermeister-Wagner-Straße 1)
- Informationen zum Kirchenaustritt von minderjährigen Personen bzw. Geschäftsunfähigen sind im Einzelfall bitte vorab telefonisch zu erfragen
- Personalausweis oder Reisepass
- mündliche Angaben zur Religionszugehörigkeit und zum Ort der Taufe
- die Beurkundung des Kirchenaustritts ist nur bei persönlicher Vorsprache möglich
- Anlegung und Fortführung von Personenstandsregistern
- Anmeldung der Eheschließung
- Auskünfte aus archivierten Personenstandsbüchern
- Ausstellen von Zeugniskopien
- Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis
- Ausstellung von Verdienstnachweisen
- Beglaubigte Ablichtung des Familienbuches
- Beglaubigung von Schriftstücken und Handzeichen (Unterschriften)
- Bescheinigung über Arbeitsentgelte
- Bestattungsinstitut Stadt Erfurt
- Beurkundung einer Auslandseheschließung
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Eheschließung
- Eheurkunde
- Erklärung zum Geschlechtseintrag gemäß SBGG
- Geburtsanzeige
- Geburtsurkunde
- Mutterschaftsanerkennung
- Namensänderung zum Familiennamen nach dem BGB und EGBGB
- Namensangleichungen nach BVFG und EGBGB
- Ordnungsbehördliche Bestattung
- Personenstandsregister des Standesamtes bzw. des Stadtarchivs
- Sterbefallanzeige
- Sterbefallbeurkundung
- Totenscheinarchiv/Bestattungswesen
- Vaterschaftsanerkennung