Totenscheinarchiv/Bestattungswesen

Information zu der Leistung

Erfassung, Kontrolle und Archivierung von Totenscheinen, Erstellen von Leichenpässen sowie andere Aufgaben, die sich aus dem Thüringer Bestattungsgesetz ergeben.

Kosten

gemäß Gebührenverzeichnis Amt 53, in der jeweils gültigen Fassung

  • Erteilung von Auskünften aus Totenscheinen und Sektionsscheinen, Gewährung von Einsicht sowie Aushändigung von Ablichtungen Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.2.1
  • Fristverlängerung bei Erdbestattung oder Einäscherung Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.2.3
  •  Durchführung einer Leichenschau im Zusammenhang mit der Erstellung eines int. Leichenpass einschließlich der Dokumentation Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.2.5
  • Zustimmung zur Ausgrabung und Umbettung von Leichen Gebührenverzeichnis Teil B 2 Nr. 6.2.6
  • Antrag auf Genehmigung einer Aufbahrung

Weiterführende Informationen

Der Bereich Medizinalaufsicht registriert eingehende Totenscheine und archiviert alle Totenscheine von verstorbenen Bürgern der Stadt Erfurt.

Die Angehörigen haben auf Antrag die Möglichkeit Einsichtnahme in den Totenschein zunehmen.

Totenscheinanforderungen von Versicherungen, Versorgungsämter, Berufsgenossenschaften u. ä. können nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen bearbeitet werden oder wenn die Schweigepflichtentbindung der Angehörigen oder des Verstorbenen (zu Lebzeiten) am Antrag anhängig ist.

Folgende Genehmigungen/Ausnahmegenehmigungen in Verbindung mit dem Bestatter werden ausgestellt:

  • Fristverlängerung
  • Exhumierung
  • Ausnahmegenehmigungen religiöser multikultureller Bestattungsrituale
  • offene/geschlossene Aufbahrungen aus religiösen Gründen
  • Überführung von ausländischen Verstorbenen in ihre Heimatländer, Ausstellung des internationalen Leichenpasses

Hinweis:

Eine vorherige Terminvereinbarung ist erforderlich.

Ansprechpartner

Frau Richter
workTel. +49 361 655-4233+49 361 655-4233faxFax +49 361 655-4209

Zuständige Stelle